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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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statten, daß Papst Innozenz III. zu einem vierten Kreuzzug aufforderte.Damals galt, daß, wenn ein Herr das Kreuz nahm, seine Person und seinBesitz unter den Schutz der Kirche kamen und, wer ihn oder seinen Besitzwährend der Pilgerfahrt angreifen sollte, dem Interdikt verfiel; Innozenz warnicht der Mann, diesen kirchlichen Schutz in Mißachtung geraten zu lassen.Die großen französischen Vasallen machten sich diese Satzung zu Nutzen.Bei einem Turnier, zu dem sie in Ecry versammelt waren, erhoben sie, alssie in die Schranken reiten sollten, plötzlich den Ruf der Kreuzfahrer, ließenauf ihre Turniergewänder das Kreuz nähen, erklärten sich für Streiter Gottesund retteten so ihren Besitz. 1 ) Darauf sandten sie sechs Delegierte nachVenedig um wegen der Überfahrt zu verhandeln. 2 ) Man kam überein, daßdie Venezianer gegen ein Entgelt von 85000 Mark Silber 4500 Ritter mitihren Pferden, 9000 Knappen und 20000 wohlausgerüstete Fußsoldaten inner-halb eines Jahres transportieren .und verpflegen sollten. Außerdem erklärtendie Venezianer, daß sie »aus Liebe zu Gott « noch 50 ausgerüstete Galeerenmitgeben würden, 3 ) unter der Bedingung jedoch, daß sie, so lange der Ge-sellschaftsvertrag dauere, von jeder Eroberung an Land oder Geld, zu Wasseroder zu Land, die Hälfte erhalten sollten. 4 )

Aber nicht alle, welche sich für einen neuen Kreuzzug begeistert unddie Teilnahme versprochen hatten, hielten Wort. Andere fanden es bequemeroder billiger, sich in flandrischen Häfen, in Marseille, Aigues-Mortes, Genua ,Brindisi einzuschiffen. 5 ) Die Folge war, daß in Venedig nicht so viele Kreuz-fahrer eintrafen, als man erwartet hatte, und. es den Gekommenen an Geld

*) Natalis de Wailly, La conquete de Constantinople par Geoffroy de Ville-Hardouin, Paris 1872, p. 5 ff.

2 ) Ibidem p. 9.

5 ) Im lateinischen Text des Vertrags (Muratori, Rer. Ital. Script. XII, 324 c)lautet die Stelle: »Super his autem et nos propria voluntate nostra quinquagintagaleas armatas dare debemus in Dei servitiam, quas similiter erunt in servitiumDomini per annum, si oportuerit, nisi nostra et vestra communi voluntate remanserit.«

4 ) Wailly a. a. O. p. 14. Der Satz in den vom Dogen Enrico Dandolo vorgt-schlagenen, von den Delegierten der Kreuzfahrer angenommenen Bedingungen »tantcon nostre compaignie durra« ist bezeichnend für die Auffassung, mit der dieVenezianer an den Kreuzzug als geschäftliches Unternehmen heran traten. Im latei-nischen Text des Vertrags (bei Muratori, Rer. Ital. Script. XII, 324 D) heißt es: »etdebet inter nos et vos firma societas et talis esse, quod nos debemus vos benetractare et vos nos et si, Deo favente, per vim vel conventionem aliquid fuerimusacquisiti communiter vel divisim, nos ex omni medietatem habere debemus et vosaliam medietatem.

5 ) Wailly a. a. O. p. 28 ff.