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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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nicht ausnahmslos das Wirtschaftsleben. Ausschließlich gilt es auch heutenur in den Wirtschaften, welche vom Weltmärkte abhängig sind. Abwei-chungen kommen noch heute vor, sowohl, wo dies nicht der Fall ist, ins-besondere im Verkehr des Konsumenten mit dem Verkäufer im Kleinen,ferner infolge wirtschaftlicher Untüchtigkeit, infolge von gesellschaftlichenAnschauungen, welche das eine oder andere Verhalten als ehrenvoller er-scheinen lassen, infolge des Überwiegens der Gesichtspunkte der Techniküber die der Wirtschaft, infolge von altruistischen Motiven und ethischenGesichtspunkten.

Aber diese Ausnahmen ändern nichts an der Tatsache, daß das Prinzipder Wirtschaftlichkeit heute das das Wirtschaftsleben beherrschende ist. Esbeginnt sogar unter dem Einfluß der Geldwirtschaft die Grundlage der altenGesellschaftsordnung, der Communismus unter den Familienangehörigengeregelt durch die Autorität des Familienhauptes, aus der individuellen Familiezu verschwinden. Sehen wir uns z. B. eine moderne Arbeiterfamilie an. Siebestehe aus Vater, Mutter, zwei schulpflichtigen Kindern, einem sechzehnjährigenMädchen, das schon in die Arbeit geht, und einem achtzehnjährigen Burschen,der schon ordentlich arbeitet. Der Vater verdiene wöchentlich 25 Mark, dieFrau als Wäscherin 79 Mark die Woche; die zwei schulpflichtigen Kindererwerben noch gar nichts. Das sechzehnjährige Mädchen dagegen verdieneschon etwas, wenn auch wenig, und der achtzehnjährige Bursche schon mehr.Aber Alle, nehmen wir an, wohnen zusammen, und die Kosten des Haushaltswerden aus dem Verdienst, den der Vater nach Hause bringt, aus demZuschuß der Arbeit der Frau und aus dem, was die Kinder abliefern, be-stritten. Auch haftet dieses Gesamteinkommen für etwaige Schulden, fürSteuern, sowie für Strafen, wo sie solche verwirkt haben sollten.

Da haben wir allerdings noch als Wirtschaftseinheit die Familie be-stehend aus Mann und Frau und den aus ihrer Verbindung hervorgegangenenKindern. Allein dies ist nicht die einzige Wirtschaftseinheit, mit der wires hier zu tun haben. Abgesehen vom Vater, der die Wirtschaftseinheitder Familie nach Außen vertritt und der alle Bedürfnisse der von ihm ab-hängigen Personen wie seine eigenen zu befriedigen hat, haben wir die Frau,die nach dem neuen bürgerlichen Gesetzbuch ein selbständiges Verfügungs-recht über das selbst Erworbene besitzt, dann das sechzehnjährige Mädchen, dasvielleicht noch alles selbst Erworbene abliefert, und endlich den achtzehnjährigenBurschen, der vielleicht für Kost und Logis nur mehr einen bestimmtenBeitrag bezahlt, den Überschuß seines Verdienstes für sich selbst behält undverwendet und vielleicht schon erwägt, ob es nicht zu viel ist, was er an