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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
Entstehung
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Über den Hausgemeinschaften wölbten sich dann die Geschlechter oderSippen, ferner über diesen die Stämme und schließlich über diesen das Volkzu umfassenden Wirtschaftseinheiten für bestimmte Zwecke, alle durch Ein-heit von Bedürfnissen, von Erwerb und Besitz, die diesen dienen, und Ein-heit der Haftung zusammengehalten unter einer Autorität, welche den ein-zelnen ihr Unterworfenen das einem jeden Zustehende zukommen läßt.Nachdem die Völker als Einheiten ein Gebiet in Besitz genommen, schrittensie fort zur Gebietsverteilung unter die Stämme, welche die ihnen zuge-wiesenen Landstriche, unter Ausschluß der übrigen Stämme, als selbständigeWirtschaftseinheiten innehatten, dann zur Seßhaftmachung der Geschlechts-genossenschaften auf bestimmten Gemarkungen innerhalb der Stammesgebiete,zur Anerkennung eines Sondereigentums der Hausgemeinschaften an ein-zelnen Teilen der Mark, von da zur Aufteilung dieses Besitzes an einzelneFamilien, nur bestehend aus Mann und Frau und ihren Kindern, bis zurAnerkennung dieser einzelnen Familienglieder als in gewissen Beziehungenselbständiger Wirtschaftseinheiten in dem heutigen Recht.

Allein die Entwicklung zeigt nicht bloß einen von der umfassendenWirtschaftseinheit zum Individuum fortschreitenden Auflösungsprozeß. Siezeigt auch einerseits eine natürliche Erweiterung der ursprünglichen Wirt-schaftseinheit der Hausgemeinschaft zur Grundherrschaft, andererseits künst-liche Nachbildungen der ursprünglichen natürlichen Wirtschaftseinheiten.Jene Erweiterung findet sich bei den Hausgemeinschaften, welche eine großeZahl von Abhängigen umfassen. Besonders nach Entstehung des Sonder-eigentums am Vieh und dann am Boden finden wir nicht bloß Blutsverwandte,sondern auch Blutsfremde, welche Vieh und später Land vom Hausvater zurLeihe haben, in Abhängigkeit vom Oberhaupte reicher Hausgemeinschaften.Der Viehherr und später der Grundherr steht den von ihm Abhängigen,den persönlich Freien, wie den Unfreien, wie der Hausvater den seinerHausgewalt Unterworfenen gegenüber. Seine Autorität ist erweiterte Haus-gewalt. Alle Bedürfnisse der ihm Unterworfenen sind seine Bedürfnisse undseine Bedürfnisse die ihren; und seine Autorität ist maßgebend für das, waseinem jeden von ihnen zukommt. Andererseits traten, wo nach der An-siedlung die Bande der Blutsverwandtschaft durch die der Nachbarschaftersetzt wurden, an die Stelle der alten Geschlechtsgenossenschaften Mark-und Dorfgenossenschaften und Städte, und es entstanden, wo die Bande derHausgemeinschaften nicht ausreichten, in künstlicher Nachbildung und An-passung von deren Organisation an ihre Zwecke Brüderschaften und Gilden,jene auf dem Zusammenwohnen beruhenden Genossenschaften wie dieseBrüderschaften zusammengehalten durch Einheit des Bedürfens, Einheit der