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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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Familie, bestehend aus Mann und Frau und einer Anzahl noch schulpflich-tiger Kinder. Ich will hier ununtersucht lassen, in wie weit die Frau eineselbständige Wirtschaftseinheit neben dem Manne bildet; nach dem bürger-lichen Gesetzbuch hat sie ein selbständiges Yerfügungsrecht über das selbstErworbene; aber auch für sie muß der Mann einstehen, wo dies zur Deckungihrer berechtigten Bedürfnisse nicht ausreicht. Und die schulpflichtigenKinder sind jedenfalls noch keine Wirtschaftseinheiten. Sie haben zwarphysisch eigene Bedürfnisse, aber wirtschaftlich sind ihre Bedürfnisse dieihrer Familie; sie erwerben als Regel noch nichts oder, wo sie es tun, istes unzureichend für ihren Unterhalt; das was die Familie erwirbt, kommtihnen zu gut; sie haben noch keinen selbständigen Besitz, sondern nur Mit-genuß am Besitz der Familie; und wenn sie etwas tun, wodurch sie Strafeverwirken, haften für diese nicht sie, sondern ihr Vater. Also nicht jedereinzelne Mensch ist eine Wirtschaftseinheit. Wohl aber können viele Per-sonen zusammen eine Wirtschaftseinheit bilden; es kommt nur darauf an,daß die Tätigkeit, die auf die Befriedigung ihrer Bedürfnisse gerichtet ist,für gemeinsame Rechnung stattfinde, und daß die Ergebnisse dieser Tätig-keit den einzelnen zur Wirtschaft gehörigen Personen nicht nach Maßgabeihrer Leistungen, sondern nach Maßgabe ihrer von den Übrigen als be-rechtigt anerkannten Bedürfnissen zu gute komme, daß also ein jeder derMehreren mit allen seinen wirtschaftlichen Leistungen für die berechtigtenBedürfnisse eines jeden hafte.

Also was die Wirtschaftseinheit kennzeichnet, ist Einheit der wirtschaft-lichen Tätigkeit, des Erwerbes, des Bedürfens, dem dieser Erwerb dient, desBesitzes, der Haftung. Wo und insoweit solche Einheit sich findet, bildennicht nur viele Individuen, sondern auch viele Einzelfamilien, ja viele Ge-schlechter oder Sippen und eine Vielheit von Stämmen zusammen eineWirtschaftseinheit.

Die ursprüngliche Wirtschaftseinheit ist die sogenannte Großfamiliegewesen. 1 ) Darunter versteht man alle einer und derselben Hausgewaltunterworfenen Personen, die Hausgemeinschaft. Der Annahme nach bestehtsie aus Blutsverwandten. Doch gehörten dazu auch Personen fremder Ab-stammung, die, sei es als Freie, sei es als Unfreie, in die Hausgemeinschaftaufgenommen worden sind. Das Entscheidende liegt in der Unterwerfungunter ein und dieselbe Hausgewalt.

z ) Ich gehe hier nicht mehr auf die Lehre derjenigen ein, welche den Anfangder Gesellschaft statt in der Familie in der Horde erblicken. Mit ihr habe ich michin der Zeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, I, 102 ff. auseinandergesetzt.