168 Wirtschaft der Provinzen nördlich der Alpen .
Dieser intensive Anbau war nur möglich nach Ent-stehung von Eigentum an der Scholle. Die Streifen injedem Gewanne darf der Besitzer nicht mehr jedes Jahrwechseln. Sie müssen in das definitive Eigentum der Be-bauer übergegangen sein; sonst würden diese nie die zumAnbau oder gar Weinbau nötige Arbeit hineinstecken.
Das ist auch geschehen. Das zeigt die Schilderung beiSiculus Flaccus 1 ). Er schildert die Gemenglage der Feldermit Sondereigentum an jedem Streifen und mit der Füllevon Servituten, die dies zur Folge hat.
Weiter gingen unfreie Kolonen hervor ausFreien, die in die Unfreiheit herabgedrückt wurden; das sinddie freien Kleinpächter, an die verpachtet worden war gegeneinen Pachtschilling und die Pflicht, auf dem Herrenhof zuarbeiten.
Schon Columella 2 ) hatte empfohlen, mehr darauf zuhalten, daß die Pächter die Felder gut bestellen, als daß sieihre Pachtgelder genau bezahlen. „Besonders achtet darauf,den Pächter möglichst selten zu wechseln. Glückliches Land,das Pächter hat, bei denen der Sohn dem Vater folgt.“
Damit war das Ziel ausgesprochen, den Pächter an dasGrundstück zu fesseln.
In der Zeit der klassischen Juristen diente dazu dieVerschuldung des Pächters gegenüber dem Verpächter. Derjüngere Plinius hat sie beschrieben und die Digesten zeigen,daß sie häufig war. Ohne Kapital und Kredit kann derPächter häufig nicht zahlen. Er wird Schuldner seinesHerrn. Allein er wird nicht fortgeschickt. Seine Arbeithaftet für seine Schuld und diese Arbeit ist wertvoller alsder Pachtschilling. Jahr für Jahr wird er zahlungsunfähigerund damit an die Scholle gebunden.