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Die lateinische fassnng der beiden reden Sleidans ankaiser and reich ist 1544 nicht nur veröffentlicht worden, son-dern auch erst entstanden. Der päpstliche brief vom 26 Fe-bruar 1544 heißt dort in der rede an den kaiser ein »nuper«geschriebener (Stg 198 1 ; »daraus geht hervor, dass dierede in lat. abfassung nach dem Februar 1544 geschrieben
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worden ist«, wie Theodor Paur anmerkt in seiner schrift überSleidans commentare, Leipzig 1843 (s. 38). Die concilberufung,die »ante biennium« stattgefunden, wie es sowohl in der redean die stände (Stg 120), wie in der an den kaiser (Stg 20!))heißt, ist die indiction vom 22 Mai 1542; die zweite indiction,die vom November 1544, war offenbar noch nicht ergangen.Seit der kaiser Luthern in die acht gethan , die am 8 Mai'1521 unterschrieben, am 2G Mai veröffentlicht wurde, liefjetzt das 23ste jähr (ad Caes., Stg 146); dies ist also vor dem8 Mai 1544 geschrieben, also während des reichstages vonSpeier. Die vorrede der Orationes duse ist Straßburg 25 Juni1544 datiert. Die stände erinnert Sleidan daran, dass sie vorzwanzig jähren und mehr die Gravamina zusammengestelltund dann im reichstag dem. päpstlichen legaten übergeben;acht jähre nachher habe der Augsburger reichstag stattgefun-den (Stg 87; dies ist die stelle, welche Paur s. 38 meint,indem er auf Putschs ausg. der reden s. 460 verweist).In dem deutschen bericht an die stände hei.sst es: vorachtzehn jähren haben alle gemeinen stände des reichs,sammt kais. majestät Statthalter, viel artikel und beschwer-nisse an den papst gelangen lassen mit der bitte dieselben
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1 Ich bezeichne mit Stg diese ausgäbe des Stuttgarter litterarischenVereins.