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abzustellen, acht jähre darnach habe zu Augsburg kais. ma-jestät selbst mit allen ständen des reichs Versammlung ge-halten. Diese beiden zahlen, 18 und 8, stehen in sämmtlichenausgaben der deutschen fassungen der rede (ausg. 1 und 2auf G 4, datierte ausgäbe 1541 J 2, 1542 H, 1 507 in beidendrucken auf G 3; vgl. Stg 87. 88). Also der Augsburgerreichstag liegt zwölf jähre und mehr vor der lateinischenfassung der rede an die stände, zehn jähre vor der deutschenfassung derselben rede. »Jetzt vor vier oder fünf jähren«,so heißt es in derselben deutschen rede , habe der papst umdas concil angesucht (ausg. 1542. s. 74, ebenso in allen frühe-ren und späteren drucken, Stg 116). Der papst hatte aberam 2 Juni 1536 das concil für das nächste jähr nach Man-tua ausgeschrieben (ende 1537 berief er es für den nächstenMai nach Vicenza ). Diese rede muss also ende 1 540 geschrie-ben sein, also in Frankreich , wo Sleidan damals noch lebte.Diese abfassungszeit *) ergibt sich auch aus dem was Butzeram 4 Februnr 15 11 an den laudgrafen von Hessen schreibt:Sleidan habe eine feine schrift an die deutschen fürsten ge-schrieben, die derselbe, so fürstliche gnaden weil hätten zulesen, gern übergeben werde, wenn er nun zu derselben komme(bei Baumgarten, Uber Sleidan, 1878, s. 59, wo aber inter-pungirt ist: hätten, zu lesen gern). Gedruckt lag damals dierede Bntzern gewiß nicht vor, doch wurde sie noch in dem-selben jähre gedruckt, der trübste datierte druck trägt dieJahreszahl 1511. Sleidan sagt im lateinischen vorwort, dierede an die stände sei die frühere der beiden. Von ihr er-schien 1512 eine zweite deutsche bearbeitung. Die rede anden kaiser bezieht sich schon in der deutschen fassung aufdie eingäbe der Evangelischen in Österreich vom 13 Decem-ber 1541 (Stg 168. Vgl. Sleidans commentare. Paur machts. 38 aufmerksam auf dieses datum in der rede). Ausdrück-lich sagt der vf. im deutschen nachwort, die rede sei geschrie-
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*) Die beiuerkung, der papst mache heutiges tages oardinäle, davorhin keine gewesen, als neulich in Schottland (Stg 66), bezieht sichauf die im Decemher 1538 erfolgte creierung Beatons (die nächste cre-ierung December 1539 betraf keinen Schotten, die dann nächste Mai 1542fällt nach der sleidanischen publication).