Schliesslich sei dem Vf. die Bemerkung gestat-tet, dass ausser den für den Geschichtsfreund undFreimaurer nahe liegenden Beweggründen, vorzugs-weise das Verlangen, der Diplomatik und namentlichder Paläographie eine neue Anerkennung ihres oft zuwenig beachteten Wcrthes zu verschaffen, ihn zu derVeröffentlichung der gegenwärtigen Arbeit bestimmthat. Dass bei der Abfassung derselben ein Facsimileder Urkunde vorgelegen, bedarf wohl kaum der Er-wähnung, da ohne ein solches die Untersuchung nichthätte begründet- werden können.
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Paläographischer Nachweis der Unächtheit der Kölner Freimaurer-Urkunde v. J. 1535 / Gustav Schwetschke
Seite
8
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