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Die Spekulation in Goldminenwerten / S. Gumpel
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Kategorie von Menschen gehört, welche mehr Glückwie Verstand besitzen.

Durch das verschärfte Gesellschaftsgesetz veran-lasst, sind in den letzten Monaten viele HerrenGründer auf den kühnen Gedanken gekommen, ihreGesellschaften auf der engl. Insel Guernsey das Lichtder Welt erblicken zu lassen. Ohne weiter auf dietechnischen ökonomischen Vorteile einzugehen, soweitdie Herren Gründer dabei in Betracht kommen,möchten wir nur warnend hervorheben, dass Gesell-schaften,welche dort in Guernsey registriert sind, keines-wegs unter dem Schutze des jetzt etwas schärferenenglischen Gesellschaftsgesetzes stehen, und deshalbsoll man sich hei neuen Unternehmungen vorherdarüber unterrichten, ob die betreffende Gesellschaftin London oder in Guernsey ihren Sitz hat. Primafacie wird man einem derartigen Prospektus einesolche Umgehung des Gesetzes wohl kaum anmerkenkönnen.

Man versucht jetzt das Börsenkomitee dahin zubeeinflussen, dass Shares von derartigen Gesell-schaften das Privilegium eines Settlements (offizielleEinführung und Quotierung an der Stock Exchange )nicht zustehen soll; unbedingt ein Schritt von grossemVorteile für das spekulierende Publikum.

Es bedarf recht vieler Kenntnisse und Erfahrungen,um die Aufmachung von Jahresabrechnungen (Bilanzen)von Minengesell schäften eingehend verstehen zu können,geschweige denn deren Zuverlässigkeit prüfen zukönnen; da die Aufschliessungs- und Abschreibungs-könten nur von demjenigen beurteilt werden können,welcher im stände ist, die inneren Verhältnisse der