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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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und im Mittelalter zeigen, konnten tliatsiichlich solche unfreioArbeiter auch in großer Anzahl und mit sehr verschiedenartigenDienstleistungen eingestellt werden. Und auch noch dann konnteein Bedürfnis nach Geldgebrauch fern bleiben, wenn die unfreienArbeiter den llerrenhof verließen und eine selbständige Haushalts-führung auf besonderen Ländereien einrichteten, die sie unter derbleibenden Bedingung erlangt hatten, dass sie für den Konsumtions -Bedarf des Herrenhofes bestimmte Früchte ihrer Haus- und Hof-wirtschaft einlieferten wie auch die für das Herrenland erforder-lichen Arbeiten (Hand- und Gespann-Frohnden) zu gehöriger Zeitleisteten.

Es ist deshalb auch durchaus nicht zufällig, dass wir in somanchen schriftstellerischen Ausführungen, welche die Beseitigungwirtschaftlicher Übelständc im Volksleben von einer grundsätzlichenVerzichtleistung auf allen und jeden Geldgebrauch erhoffen, Vor-schlägen begegnen, welche die Gestaltung .aller wirtschaftlichen Vor-gänge von dem unbeschränkten Obwalten entweder väterlicher Gütegegenüber kindlicher Fietät, oder einer als höchstverständig, höchst-gerecht u. s. w. erwarteten Herrschgewalt gegenüber unbedingtem Ge-horsam aller Beteiligten abhängig machen.

Sobald schon auf jenen Gutsherrschaften mit Eigenproduktiondie eine, niichstliegende, Aufgabe gelöst werden soll, dass die ein-zelnen Arbeiter in dem ihren unterschiedlichen Leistungenentsprechenden Verhältnis Wohnungsräume, Kleidung undNahrungsmittel erhalten sollen, tritt ein Hindernis hervor, welchesselbst dem unbeschränkten, aber auf Gerechtigkeit bedachten Herrnsehr lästig werden, dann aber schwere Streitigkeiten hervorrufenmuss, wenn den Arbeitern auch ein bezügliches Forderungsrechteingeräumt wurde. Durch Übergabe einer verschiedenen Wohnungund Kleidung kann überhaupt nur solchen Unterschieden in denArbeitsleistungen Rechnung getragen werden, welche sehr augen-fällig hervortreten und andauernd vorfindlich bleiben, während sichauch dannLeistung und Gegenleistung nurin Bausch undBogen entsprechen werden. Das Fehlen eines festeren Rückhaltesfür eine zutreffende Bemessung jener Cnterschiede macht sich jedochauch für die Vergütung in Nahrungsmitteln geltend, und wenn man