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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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stadiuin erstmaliger Besiedelungen in menschenleeren Territorien zugeschehen pllegt) sich so vermehren, dass der Grundbesitz vonGrenznachbarn sich berührt, ohne dass dieselben aus jenem ZustandderEigenproduktion heraustreten. Leben doch auch die FamilienvonWilden in ganzen Horden vereinigt ohne Geldgebrauch zu-sammen, indem jede für dieselbe Art von Konsumtionsbedarf die-selbe Art wirtschaftlicher Anstrengungen für Jagdbeute u. dgl. auf-wenden muss.

Eine wirtschaftlich verselbständigte Haushaltung kann auch einestark vermehrte Zahl von Personen umschließen, ohne dass inner-halb ihrer der Geldgebrauch erforderlich wird, und zwar ebensowohlin dem Falle, dass die familienhafto Struktur der wirtschaftlichenEinzelnhaushaltung auch maßgebend blieb für ein kollektives Gebildaus mehreren Familien nächstverwandter Personen, wie dann, wenndas Verhältnis eines Herrn über Unfreie in Geltung kam.

Die Familie ist zwar was als eine höchst bedeutsame That-sacho hervorgehoben werden muss Grundelement nicht bloß desGemeinschaftslebens von Menschen, sondern auch ihrer Verselbstän-digung gegen einander, indem ja die Mitglieder je einer Familiesich nicht vereinigen können, ohne sich zugleich von den Mitgliedernanderer Familien zu sondern. Aber die Bande des familienhaftenGemeinschaftslebens haben sich doch stark genug erwiesen, umpatriarchalische Zustände auch in größeren Kreisen von Personenerwachsen zu lassen, und insbesondere gerade auch zur Befriedigungdes wirtschaftlichen Lebensbedarfs neben den Familien mit demväterlichen Oberhaupt, sozusagen Großvater-Familien u. dgl. zu-sammenzuhalten. Und in solchen kollektiven Familien kann danndas Oberhaupt ebenso wie in der Einzelnfamilie allen einzelnen Mit-gliedern ihre Anteile an Arbeit und Lebensmitteln inmitten einervergrößerten Eigenproduktionswirtschaft zuweisen, ohne dass ein Be-dürfnis nach Geldgebrauch merklich wird. Dasselbe Ergebnis kannvorfindlich bleiben, wenn persönlich unfreie Arbeiter (Sklaven, Leib-eigene, Hörige) in den Familienhaushalt aufgenommen werden, indemauch ihnen von dem Hausvorstande als ihrem Herrn Arbeitsleistungenund Lebensmittel zugeteilt werden. Wie uns Schilderungen überdas Wirtschaftsleben derartiger IIcrren-Haushaltungen im Altertum