andernteils aus der direkten AVcrtvorgleichung undWertabschätzung der Gebrauchsgüter durch einanderhervorgehen.
Das Wachstum dieser Hindernisse erfolgt gegenüber einer Ver-mehrung der Güterarten und einer weiteren Verästelung der Arbeits-teilung in so starker Progression, dass sie die Entfaltung des ent-geltlichen Verkehres überhaupt über ein Anlängsstadium nicht hinaus-kommen lassen. Dieselben werden aber beseitigt durch den Ge-brauch des „Geldes“ : ), indem ein einzelner Wertgegenstand unterBeseitigung des direkten Umsatzes (man gestatte den Ausdruck:)als Tertium Permutationis („tierce marchandisc“) und unter Besei-tigung der direkten Wertvergleichung und Wertabschätzung alsTertium Comparationis et Aestimationis gebraucht wird. In diesemSinne leistet das Geld für den Verkehr die, zunächst augenfälligen,Dienste: einmal des allgemeinen Tauschmittels, und sodann desallgemeinen Wertmaßes. In welchem Grade der Vollkommenheitdem Bedürfnis, das der Gebrauch eines solchen Tertiums befriedigensoll, entsprochen wird, das hängt von Bedingungen für den AVertdes Geldes und von Eigenschaften seines Stolfes ab, auf welche wirauch bei der Betrachtung anderweitiger Funktionen des Geldes unsverwiesen linden.
Der Gebrauch des Geldes für diese beiden Funktionen des all-gemeinen Tauschmittels und des allgemeinen Wertmaßes ist nicht
') Dem Ursprung nach bedeutet das deutsche Wort Geld nicht Das wasgilt im Sinne der „allgemein gütigen“ Waare, sondern so viel als schuldigeLeistung (vgl. auch Ungelt = außerordentliche Abgabe), das was vergeltensoll; das wodurch mit Vieh, Frucht, Pfennigen ein Entgelt für Empfangenesgeleistet, womit bezahlt wird. Insbesondere wurde die Rente (redditus) Geldgenannt, indem durch sie in Frucht (Korngeld) oder Pfennigen (Pfenniggeld) einEmpfangenes vergolten wurde. In der bei Arnold: Die Geschichte des Eigen-tums in den deutschen Städten, Basel 1861, S. 89 angeführten Urkunde aus demJahre 1327 steht der Ausdruck: Gereides Geld; dieses neben dem UngereidenGeld zeigt also dieselbe Gegenüberstellung wie Pecunia numerata und Pecunia. Menger, Volkswirtschaftslehre I, Wien 1871, S. 251, giebt au, „das althochdeutsche„gelt“ komme für „Vergeltung, Abgabe, Lösung“ in einem Bibelglossar des10. Jahrh. = dem lat. aes vor“. Menger giebt dort auch eine Zusammenstellungvon Ausdrücken für Geld in verschiedenen Sprachen und Zeiten. Vgl. hierüberauch: Goldschmidt, Handbuch des Handelsrechts I, S. 1073 n. 6; 1095 n. 18.