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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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(vgl. etwa Lex Ripuar. 36, 11; Saxonum 19), und wie noch Ottoder Große (936973) Vielibußen auferlegt) hat, so wurden noch1256 im Stadtrecht von Altenburg 2 Schweinsfüße oder 2 Küchlein,noch 1401 zu Basel 2 Hühner als Buße augesetzt * 2 ) u. s. w. WennF. B. W. Hermann bezweifelt hat, dass Ileerdonvieh irgendwoTauschmittel gewesen sei und nur an seinen Gebrauch als Preis-maß glaubt (Münchner Gel.-Anz. XI, 580), so ist die letztereFolgerung nur daraus zu erklären, dass Hermann nicht zwischendem Tauschmittel und dem Zahlungsmittel unterschieden hat. Gewisssteht bei diesen Strafbestimmungen im Ileerdenvieh kein Tausch-mitteldienst des Viehgeldes in Frage, aber ebenso gewiss ist, dasswenn infolge öffentlicher Vorschrift Strafen und Entschädigungenin Viehhäuptern zu geben und zii nehmen sind, diese Thatsacheetwas entschieden Anderes ist, wie wenn beispielsweise in der IliasHomers (II, 449. VI, 236. XXI, 79. XXIII, 703 11.) Preise fürWaaron nach Ochsen, oder in deutschen Urkunden des 7. und8. Jahrhunderts (Grimm, Deutsche Rechtsaltert. 58511.) in Pferdenangegeben werden. Im Übrigen hat ja überhauptViehwährungdie Zustände des Hirten- und Bauernlebens mit Vorherrschaftder Eigenproduktion und geringem Tauschverkehr zur Unterlage inmitten einer verselbständigten Gewerbe- und Handels-Industrieund für den Verkehrsbedarf auch städtischen Lebens ist sie un-brauchbar. Der Unterschied in diesen Lebensverhältnissen lässtsich auch darin vorweisen, dass die bezüglichen Völker aus einerPeriode des Weidevieh-Geldes, in welcher Rohprodukte (Fructus)der Land- und Hirtenwirtschaft für die Dienste des Geld-gutes gebraucht werden, hinübertreten in eine Zeit des Metallgeldes,in welcher metallische Rohstoffe für gewerbliche Fabrikatediese Dienste übernehmen. Die hier fraglichennützlichenMetalle, voran Eisen und Kupfer 3 ), haben jedoch noch mit dem

') Widuk. Corb. II, 6.

s ) Vgl. Osenbrüggen im Juniheft der Zeitschrift für Kulturgeschichte,Hannover 1872.

3 ) Selbstverständlich ist dieser Gebrauch von Kupfer- und Broncegeld nichtzu verwechseln mit dem andersartigen Vorkommnis, dass kupferne Münzen nachEinführung des Edellmetallgeldes alsScheidemünze geprägt werden.