Druckschrift 
Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

G3

könnten. Vielmehr ist diese Gemeinschaft die kollektive Ausgestal-tung eines in allen Einzelnen selbst wurzelnden Lebenselementes,sie erwächst aus der Naturanlage derselben. Deshalb mag uns aberauch umgekehrt der Staat, wenn wir denselben als einen Organis-mus erkennen, als ein Organismus von einer anderen Ordnung alsder von den Individuen repräsentierten erscheinen er ist undbleibt doch ein Organismus menschlichen Gemeinschaftslebensund überall auf die Anlagen, Kräfte, Interessen menschlicher Ge-schöpfe gegründet und angewiesen. Weil jedoch die gesellschaft-liche und die staatliche Gemeinschaft der Menschen das Massenlebenund Gattungsleben derselben darstellt, also in ihnen der enge Kreisund die kurze Dauer des Individuallebens noch viel weiter ausge-dehnt wird, als durch die Bindung der Familien, so werden aber-mals auch die Bedingungen weithin verstärkt und vermehrt, ausdenen die Bedeutung der Vergangenheit und der Zukunft für daswirtschaftliche Leben und Thun in der Gegenwart ersichtlich wurde.

Der Einzelne mag kein Interesse daran haben, dass über-schüssige Güter, welche er erworben hat, durch irgend welche Um-stände statt ihm und seiner Familie Anderen zu Teil werden, odernach seinem und der Seinigen Leben auch noch Anderen nutzbarwerden können. Die Interessen eines größeren Gemeinschafts-verbandes werden in beiden Fällen gleichmäßig gefördert! Es giebtaber auch viele Leistungen, welche von derjenigen Person, die siezuwegegebracht hat, sei es nicht ausschließlich, sei es überhauptgar nicht verwertet werden können, während sie in einer größerenGemeinschaft weil für andere Personen volle und andauerndeVerwertbarkeit zeigen. In kräftigster Weise treten an dieser Stelledie charakteristischen Züge der Interessen und der Verwaltung derstaatlichen Gemeinschaft hervor. Das Leben des Staates ist jagerade das Leben eines verselbständigten Zweiges der menschlichenGattung; also handelt es sich nicht nur um das Leben aller dervolklichen Gemeinschaft gleichzeitig neben einander Angehörigen,sondern sofort nicht minder um die Bedürfnisse und Interessen derkommenden Generationen. Das Gattungsleben, d. h. das Dauerlebendes ganzen Volkes durch alle Geschlechter, verlangt so gebieterischBeachtung in der Gegenwart, dass diese erforderlichen Falles zu den