Druckschrift 
Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
Seite
78
Einzelbild herunterladen
 

technischen Sinne des Wortes nur da die Rede sein könne, wo dasVermögen der Aktiengesellschaft von Anfang an ausschließlich inbarem Geld oder in geldwertcn Papieren zu bestehen hat; da nunseit der Emanation der Novelle vom Jahre 187(3 das Grundkapitalder meisten Aktiengesellschaften zu einem sehr erheblichen Teil inGrundstücken, Gebäuden, Maschinen, industriellen Etablissements,Berg- oder Hüttenwerken besteht, so klaffe ein fehlerhafter Wider-spruch zwischen dem ^tatsächlichen und dem fingierten Gesellschafts-vermögen, der seine Konsequenzen durch das ganze Aktienrechtziehe. Kühnast dagegen findet den Fehler in der vorangestelltenallgemeinen Auslegung des Wortsinnes von Kapital, der vielmehreinen Widerspruch gar nicht wahrnehmbar mache.Für einen(ersten) Versuch, die Beziehung der einzelnen juristischen Erschei-nungsformen zu einander zu fixieren und damit eine allgemeineVorstellung dieses zugleich juristischen, zugleich ökonomischen Phä-nomens zu gewinnen, sehe er sich schon äußerlich dahin gedrängtan den Abstraktionen der ökonomischen Theorie Anlehnung zusuchen, sein Verfolg ergebe aber auch den innerlichen Zusammen-hang beider Anschauungen, der ökonomischen und der juristischen.Um so weniger will ich unterlassen, hier noch die nachstehende,ausführlichere Mitteilung einzureihen.

Als Momente des Kapitalbegriffes sucht Kiihnast festzustellenzunächstdie Beziehung des Kapitales zur Produktion, und da-mit den Zusammenhang des Kapitalbegriffes mit dem Wertbegriff,denn, Produktion ist Werterzeugung und als solche nur Umstellungoder Umformung der Sachgüter zu höherer Brauchbarkeit für denKonsumenten. Daher umfasst sie außer der Urproduktion, der in-dustriellen Bearbeitung und Fabrikation auch die Transport- undHandelsvermittlung. Die Einsicht in die Produktivität des Handels-gewerbes ist für die juristische Anschauung des Kapitales bedeut-sam; denn andernfalls gäbe es kein Handelskapital, oder es wäredie Beziehung des Kapitales zur Produktion im Gebiet des Handelsdurchbrochen. In einer (als nötig erklärten) gewissen Dauerbarkeiteinerseits und andererseits in der Unmittelbarkeit der Funktion desProduktionsmittels zum Zweck der Produktion liegt der Unterschieddes Kapitals vom Arbeitshilfsmittel und vom technischen Aus-