breiteten Kapital-Definitionen vorbildlichen, einerseits auf ein realesProduktionsmittel und andererseits auf ein Besitztum hin-weisenden Bestandteile genötigt.
In der ersten Auflage dieses Buches war bemerkt worden, dassder Kapitalbegrilf nur dem Wissenschaftsbereich der Nationalökono-mik, nicht auch der Rechtswissenschaft angehörig sei, wie dennauch abseiten der Juristen bisher einfach nur im Anschluss an einaltes Herkommen und nach dem Brauch des Volksmundes das Ka-pital und die Zinsen im Darlehn gegeniibergestellt worden seien.Letzteres anerkennend, aber der vorerwähnten Behauptung wider-sprechend, hat Amtsrichter Kühnast in Gnesen (in den „Beiträgenzur Erläuterung des deutschen Rechtes“ etc., XXVIII. Jahrgang,1884, S. 356—405) ausgeführt, dass „um die spezifische Bedeutungdes KapitalbegrilTes für die Rechtsordnung darzulegen, es nur einesHinweises auf das moderne Aktienrecht, als das extremste Ent-wickelungsresultat der Kapitalassoziationen bedürfe“. Denn „diemoderne Aktiengesellschaft (die unter die rechtliche Grundform derRealgemeinden gehörige Aktiengemeinde) bestehe nur durch ihrKapital und die von jeder Individualität gelöste, ihrem Wesennach frei veräußerliche und vererbliche Mitgliedschaft sei für sichnichts Selbständiges, sondern nur die eine, und zwar die pertinen-tielle Seite des Aktienkapitalrechts. — Die Aktienkommuneassoziiere das Kapital und vereinige die Personen nur indirekt 1 )— — lediglich das Kapital sei es, welches (wenn Aktieninhaber,Strohmänner, die Gesellschaft zu diskreditieren suchen) in der Formdes Vereinslebens den unheimlichen Kampf um seine Existenz tum-melt“. Um so bedeutsamer muss also die begriffliche Auffassungdes „Kapitales“ in der modernen Gesetzgebung über die Aktien-gesellschaften erscheinen und angesichts dieser sind nun insbesonderefolgende zwei Urteile hervorzuheben. Löwenfeld hat in seinerMonographie über das Recht der Aktiengesellschaften erklärt, dassvon einem Grundkapitale nach dem sprachlichen und juristisch-
*) Diese Ausdrucksweise ist gewiss absichtlich gewählt, statt der, meinesErachtens vorzuziehenden: die Aktiengesellschaft vereinigt das Kapital (d. h.multiple Kapitalbeträge zu einem Kapitalbestand) und assoziiert nur indirekt diePersonen.