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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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Schon altklassische Forscher über das Wesen des (Edelmetall-)Goldes und seine Dienstleistungen für die zweiseitigen Güterüber-tragungen im wirtschaftlichen Leben haben zunächst der Thatsachogedacht, dass Tauschverkehr schon vor dem Gebrauch des allge-meinen Tauschmittols vorhanden gewesen sei (vergl. die Erklärungdes Aristotelos:drjhov, ou rj äXXayrj rjv tiq'iv % 6 vofiHffiaeum und des Paulus: origo emendi vendendique a permutatio-nibus coepit) und dann die Frage in Betracht genommen, ob zwi-schen dem früheren Vorgang des Tausches und dem nachherigendes Kaufes und Verkaufes ein erheblicher L T nterschied wahrzunehmensei. Der hellenische Wirtschaft«-Philosoph und Politiker verneintediese Frage: dutcpsQSi, oüdtv rj xÄbvai tzs'vte avxl oixiag, rj otiov alnevie xklrat. Der römische Jurist aber wollte eben dieses nichtzugeben, dass es ganz derselbe Vorgang sei, ob man im TauscheWare für Waro (merx für merx) umsetze, oder im Kauf-VerkaufWaren für Geld (merccs für eiu pretium) gebe und bekommewie denn auch über diese Frage ein besonderer Streit zwischen zweiHauptschulen der altrömischen Juristen, den Sabiuianern und denProculianern, zu rechtlichem Austragc gebracht worden ist. Eshandelte sich (Goldschmidt a. a. 0. S. 1064 n. 11) ,,nicht darum,ob der Kauf ein Tausch sei das wird allgemein anerkannt, wennauch nicht in dem streng juristischen Sinne der Tauschthoorie (per-mutatio als Innominatkontrakt), sondern nur darum, ob der TauschKaufnatur habe. Wenn die Forderung der Sabinianer, dass derTausch rechtlich überhaupt wie der Kauf behandelt werde,unterlegen ist, so tönt uns doch noch lange nachher eine jener For-