Inhaltsverzeichnis.
Seilo
1. Wirtschaftliches Leben ohne Geldgobrauch uml erstes
Eintreten von Geldgebrauch. Allgemeiner Vorwois eines Be-dürfnisses nach Geldgehrauch zur Erleichterung und Verbesserungzunächst der Wertmessung, der Tauschakte und der „Zahlungs “-Vorgänge. Unterschiedliche IConsuintibilien als territorial speziali-siertes Geld. Ileerdenvieh. Nützliche Metalle. Allgemeines überdie Befähigung der edlen Metalle zu Geldesdiensten. Absonderungder Edelmetallstücko für Geldgebrauch mittelst der Prägung. DasGeld ist nicht mit den „Produktionsmitteln“ der Volkswirtschaft zu-sammenzustellen, sondern als Güterverteilungsmittel zu rubri-zieren . 1— 23
2. Das Kapital. Alter und neuer Streit über den Begriff des Kapi-tales. Kapital in der Bedeutung: einer im Darlehen gegebenenGeldsumme; eines Produkten-Vorrates; eines für die Produktionverwendeten Produkten-Vorrates; einer Güter-Menge, welcho auchdie Grundstücke umschließt; mit Zurechnung auch persönlicherEigenschaften („innerer Güter“) der Menschen; mit Zurechnungaller arbeitenden Personen; mit Zurechnung auch „immateriellerGüter“ — besondere Bedeutung der llinzunahmo auch des Staatesunter die Kapitalgüter —; das Kapital als „eine bloße Abstraktion“.
Erklärung der Thatsache, dass dieser Streit ohne befriedigendenAbschluss verblieben ist: zwei disparate Objekte in den neuerenErörterungen über das Kapital als ein Produktionsmittel und alsein Besitztum. Engere Begrenzung des Streitbezirkos. Begriff desKapitales, sofern Vorhandensein von Kapital eine Vorbedingungfür Kreditgeschäfte sein soll. Wirtschaftliche Thätigkeit für denBedarf in einer zukünftigen Zeit neben der für die Gegenwart. DieBestimmung des Kapitales bei sozialistischen Schriftstellern (liod-bertus, C. Marx , Lassalle). Juristischer Vorweis eines „rechtlichenBegrifles des Kapitales“.21— 83
3. Die Nutzungen und ihre entgeltliche Übertragung.„Übertragung“ eines Gutes. Der ökonomische Endzweck der Über-tragung von Eigentum und von Gebrauchsrecht an wirtschaftlichenGütern. Übertragung der Nutzung menschlicher Arbeitskräfte durchden Dienst- (oder Arbeits-) Vertrag. Die Nutzung der Sachgüterals Nutzgebrauch durch den Menschen und als Nutzwirkung (oderNutzleistung) des Gutes. Notwendige aber nach Bedarf unterschie-dene Einräumungen an dem Nutzungs-Träger bei Übertragung vonNutzungen. Übertragung der Nutzung a) nicht verbrauchlicher und