stücken anzuerkennen. Bezüglich der letzteren ist festzustellen, dassder Geldesdionst der Edelmetallstücke der sekundäre, jener „ander-weitige“ Gebrauch zu Schmuck u. dgl. der primäre ist und dercrstero ohne den letzteren nicht möglich wird. Um den Dienstzunächst eines allgemeinen Wertmessers und Tauschmittels in vor-trefflicher Weise leisten zu können, muss der als Geld gebrauchteGegenstand cino lange Reihe besonderer natürlicher Eigenschaften— dor Eormbarkeit, Teilbarkeit, Widerstandsfähigkeit u. s. w. be-sitzen — um ihn aber überhaupt und irgendwie leisten zukönnen, muss er auch schon von sich aus ein wirtschaftliches Gutsein, d. h. eine anderweitige wirtschaftliche Verwendung finden, eheer zu Geldesdionsten und insbesondere auch zum Tauschmitteldicnstgebraucht wird.
Wclcho Bindung zwischen dem Edelmetall als einem Gut vonallseitig anerkanntem, in der anderweitigen Verwendung zu Schmuck-sachcn u. s. w. begründeten Gebrauchswert und dem Gebrauch desGeldes als Tauschmittel besteht, lässt sich übrigens auch geradezuhandgreiflich hcrvorstellen. Würden wir infolgo einer Zauberei überNacht die Gesamtmasse der edlen Metalle samt dem Gedächtnis ansio oinbüßen, der Art, dass wenn wir eine Aufzeichnung wie „100Mark“, „10 Thaler“ u. dgl. auf einem im „Tauschverkehr“ ange-botenon Papierscheine läsen, und wir dann nicht ein Mehres wüssten,wie wenn 100 X oder 10 Y auf ihm geschrieben wäre, so würden wirzur Erleichterung dos „entgeltlichen“ Verkehres trotz unserer Alters-Reifo genau wieder mit dem kindlichen Bemühen beginnen müssen:irgend einen möglichst geeigneten Wertgegenstand ausfindig zu machen,d. h. eben ein Gut, das schon jetzt, ehe es zu Tauschmitteldienstengebraucht wird, einen anderweitig begründeten Wert hat und ihnauch nachhor behält und behalten muss, weun seine Befähigung fürden Tauschmitteldicnst des Geldes nicht sofort verloren gehen soll.
Wenn wir also früher feststellen mussten, dass zum Wertmessennur ein wirklicher Wertgegenstand gebraucht werden kann und dasWertmessen dadurch erfolgt, dass festgestellt wird, wie viel von demeinen Gute (dem als Wertmaß dienenden) für das andere im Ver-kehr erhältlich ist — so beruht, wie wir hier sahen, auch derTauschmitteldienst des Geldes von Anfang an und fortdauernd