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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
Entstehung
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darauf, dass das Geld ein reelles, im Verkehr anerkanntes Tausch-gut ist, was absolut durch nichts Anderes zu vermitteln ist alsdadurch, dass das Geldgut neben seinem Gebrauch zu Geldesdiensteneinen durch anderweitige Benutzung selbständig festgestellten Wertbesitzt. Das Geldquantum, welches im Verkehr für eine Ware ge-geben wird, ist gerade dann als ein wirklichesÄquivalent clorWare anzuerkennen, wenn für es abgesehen von einer etwaigenVergütung für Formierung (Schlagschatz) kein anderer Tausch-wert beansprucht wird, als wie er dem edlen Metall als einomStoffe für die Verwendung zu Schmuck und Geräte zugestaudonwird. Es erweist sich auch als eine falsche Vorstellung, wenn mandie zwei Funktionen- des Geldgutes als des Wertmaßes und desTauschmittels wie unverbunden neben oinander bestehend und alsvon einander völlig trennbar ansieht. Die Wertmessung eines Guteserfolgt vielmehr eben dadurch, dass das Quantum Geldes bezeichnetwird, welches im Tausch ein Äquivalent bildet, und wiederum,indem ein Quantum Gold als Tauschgut fungiert, wird eben dadurchauch der Wert des anderen Gutes gemessen. Übrigens müssen wirauf die hier zuletzt besprochenen Thatsachen in dem besonderenAbschnitt über die Prägung der Münzen und in dem über dieWährung ausführlicher zurückkommen.

Indem die Beseitigung des Geldgebrauches für den Tausch-mitteldienst angestrebt und gefordert wird, soll dieselbe selbst-verständlich keinesfalls so erfolgen, dass man einen anderweitigenWertgegenstand an Stelle des Goldes oder Silbers verwendet.Es steht vielmehr eine sachlich sehr bedeutsame Veränderung inFrage.

Wenn Geldstücke mit ihrem im freien Verkehr anerkanntenEdelmetallwert als Tausch-Mittel gebraucht werden, so vollziehensich wirtschaftlich betrachtet zwei Tauschakte. Der Empfänger derGeldstücke bekommt in diesen ein selbständiges Tausch-Gut undhat ein Äquivalent für seine Ware sofort in seinem Eigentum, alsoauch schon während der Zwischenzeit bis zum entgeltlichen Erwerbder von ihm eigentlich begehrten Ware. Wird dagegen der Tausch-mitteldienst des Geldes wie dies in Aussicht genommen wirddurch Gebrauch bestimmter Papierscheine, beispielsweise solcher mit