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Das Geld : Darlegung der Grundlehren von dem Gelde, insbesondere der wirtschaftlichen und der rechtsgiltigen Functionen des Geldes, mit einer Erörterung über das Kapital und die Übertragung der Nutzungen / von Karl Knies
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Erhaltung der jetzigen Goldproduktion, beziehungsweise Herstellungund Aufrechthaltung des erforderlichen Verhältnisses in dem Um-fang der Gold- und Silberproduktion, kann auch durch diesen Vor-gang durchaus nicht erzielt und nicht gesichert werden. Man hätteeben nur jenes Element für Störung der rechtsgiltigen Wertrelationin der Hand, welches in einer unverhältnismäßig reichlichen undbilligen Produktion des einen Metalles gegeben ist.

So muss es denn nun auch nachdrücklich betont werden, dassin dem hier fraglichen wissenschaftlich kardinalen Punkte nicht allebimetallistischen Schriftsteller den Vorkämpfern gefolgt sind. Wohlverlangen sie alle den gleichzeitigen Gebrauch goldener und silbernerKourantmünzen mit gesetzlich fixierter Wertrelation. Allein derForderung, dass diese Wertrelation sofort und andauernd 1 : 15,5sein solle und den Aussprüchen der Zuversicht, dass diese Relationsich zweifellos halten werde, haben sich doch einzelne nicht ange-schlossen. Letztere haben nicht nur, wie schon erwähnt, Anschlussan eine dem jetzigen, gesunkenen, Silberwert mehr entsprechendeRelation zugelassen oder befürwortet, sondern auch zugegeben, dassder Staatenverein wenn auch erst jeweils nach längeren Zeiträumeneine Änderung in der Fixierung der Relation vorzunehmen habenwerde.

Dass durch eine definitive Entscheidung bezüglich dieser beidenPunkte freilich auch das praktische Interesse der Zeitgenossen andem Ausgang des gegenwärtigen Streites über die internationaleDoppelwährung unmittelbar betroffen wird, ist sofort einleuchtend.Würde einmal die Entscheidung über die Wahl der Wertrelationfür oder gegen das Verhältnis von 1 : 15,5 festgestellt sein, sowürde sicherlich ein gewichtiger Teil der bimetallistisch agitierendenPraktiker nicht mehrbei der Sache verbleiben wollen. Undwürde allgemein anerkannt sein, dass doch auch ein ausgedehnterinternationaler Staatenverein nur für einen jeweils längeren Zeit-raum eine bestimmte gesetzliche Wertrelation werde aufrecht erhaltenkönnen, so würden die Entschließungen der Staatsregierungen besserinstruiert werden können, als dies dermalen zu erwarten steht.

Auch wer übrigens, wie der Verfasser, schweres Misgeschickfür sein Vaterland befürchtet, wenn die deutsche Reichsregierung in