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der Wertrelation von 1 : 15,5 stets für den Bedarf ausgiebig undnur in dieser Relation zu haben sind. Die Staatsregierungen könnenaber heutzutage nicht einmal bezüglich der Landesgeld-Münzen dieseGarantie übernehmen. Sic können nichts weiter zusichern, bezie-hungsweise halten, als dass sie für alles ihnen zugebrachte SilberSilborinünzon, für Gold Goldmünzen horstcllen werden, nicht aberauch dass sie für Silber Goldmünzen und für Gold Silbermünzengeben wollen. Natürlich kann ihnen der letztere Vorgang unterUmständen nicht nur möglich, sondern sogar willkommen sein, nurstehen diese „Umstände“ gerade im Gegensatz zu den hier frag-lichen, also zu der etwa heutzutage anzuführenden Verumständung,dass man andauernd Silber bringt und dafür Goldmünzen haben will.Daher können bei gesetzlich fixierter Wertrelation (etwa wohlberechnetwegen der vom Staate besorgten Scheidung und Legierung des Edel-metalles) z. B. Goldmünzen auf Rechnung der Privaten in größeremUmfang ausgeprägt werden, während thatsächlich die Silbermünzenals gesetzliches Zahlungsmittel gebraucht werden, die Goldmünzendagegen nur Verwendung finden, wo dies mit Agio geschehen kannund insbesondere auch für anderweitigen Gebrauch in einer für Goldgünstigon Wertrelation zur Verwendung kommen sollen.
Im Übrigen ist meines Erachtens eine weitere Fortführung derhier sich anschließenden Erörterung nicht erforderlich, um außerZweifel zu stellen, welche nächste Forderung zur Gewinnung irgendwelcher Zuversicht für die andauernde Aufrechterhaltung derselbengesetzlichen Wertrelation erhoben werden müsste. Es ist dies dieForderung, dass die gesamte Edelmetallproduktion der Erde in den„rogalcn“ Besitz und Betrieb der Staatsregierungen gebrachtwerde, damit die in den einzelnen Gold- und Silberminen vorhan-denen und für die Höhe der Produktionskosten u. s. w. wirksamenUnterschiede durch besondere staatliche Maßregeln unwirksam ge-macht werden können. Und zwar müsste das auf Staatenvereins-Rechnuug durchgeführt werden, weil ja auch der einzelne im regalenBesitz z. B. von Goldgruben befindliche Staat sich nicht herbeilassenwürde, sein Gold mit spezieller Einbuße an die übrigen Länderherzugeben.
Aber freilich bliebe zu bekennen: eine Vermehrung oder andauernde