Druckschrift 
2 (1927)
Entstehung
Seite
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lands unsere Staatsleitung der politischen Einfalt ge-ziehen werden sollte, dieser Vorwurf nicht unschwerdurch die Erwägung zu entkräften sei, daß es EuererExzellenz gelungen ist, durch das neue Abkommeneinen Weg zu finden, der es ermöglicht, ohne Ver-letzung politischer Anstandsbegriffe und Jahrhundertealter Verträge gerade diejenigen Bestimmungen,welche anscheinend im Widerspruch zu dem Geisteunserer Vereinbarungen stehen, zu umgehen und unterUmständen sogar außer Kraft zu setzen. Dennwährend die bisherige Konvention, die ganz im Geistedes englisch -portugiesischen Abkommens sich dieErhaltung der Integrität und Unabhängigkeit Portu-gals " zum Ziele setzt, nur die Voraussetzungen schafftfür die beiderseitige Gewährung von Darlehen, sprichtdas neue Abkommen von den besonderen Interessen,die beide Staaten an den angrenzenden Gebieten undSchutzgebieten haben. Von größter Bedeutung aberfür die Verwertung des neuen Abkommens dürfteder unter Euer Exzellenz persönlicher Mitarbeit ent-standene Artikel VIII zu betrachten sein, der die Mög-lichkeit der Gefährdung von Leben und Eigentumdeutscher oder britischer Staatsangehöriger in denportugiesischen Kolonien und sogar von Lebensinter-essen in den angrenzenden deutschen oder britischenBesitzungen ins Auge faßt. Es liegt auf der Hand, daßdie Bestimmungen dieses Artikels eine sehr weit-gehende Auslegung zulassen, da er voraussieht, daßdie portugiesische Regierung nicht in der Lage ist,den nötigen Schutz zu gewähren, und die betreffendenMaßregeln einer beiderseitigen Vereinbarung überläßt,und daß sie daher eine Handhabe schaffen für die Ver-wirklichung des Abkommens, wie sie die alten Ab-machungen nicht enthielten. Es erübrigte sich noch,auf die Vorteile des Artikels IX hinzuweisen, der die

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