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2 (1927)
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insofern das Gebiet der Politik, als Kapitän von Müllerden anscheinenden Widerspruch erwähnt, der zwischenden von den beiderseitigen Marine- oder Militär-behörden etwa getroffenen Vereinbarungen und denbekannten Erklärungen der britischen Regierung be-stehen würde. Ohne der Frage nähertreten zu wollen,ob es wahrscheinlich ist, daß hinsichtlich eines etwa-igen Zusammenwirkens beider Flotten ein Plan ver-abredet ist, möchte ich darauf hinweisen, daß ich zu-treffendenfalls ein derartiges Abkommen für verein-bar hielte mit den amtlichen Erklärungen der hiesigenRegierung. Denn bei letzterem handelt es sich imwesentlichen um die Frage, ob diesseits eine Ver-pflichtung besteht, dem französischen Freunde im Falleines Krieges mit Deutschland beizuspringen. Daßdiese Verpflichtung vertraglich nicht besteht, steht fürmich außerhalb jedes Zweifels. Es widerspricht demenglischen Charakter und namentlich dem Wesen derjetzigen Machthaber, öffentlich eine bewußte Unwahr-heit auszusprechen. Es widerspricht aber ferner auchder Sinnesrichtung der jetzigen Regierung, sich mitneuen Geheimverträgen und noch dazu in einer fürdie Zukunft des Landes so wichtigen Frage zu be-lasten. Für eine vertragliche Festsetzung der eng-lischen Unterstützung läge aber auch keine logischeNotwendigkeit vor, da man in Frankreich ge-nau weiß, daß keine britische Regierung,wie ich wiederholt darzulegen mir er-laubt habe, eine zweite Demütigung undVerkleinerung Frankreichs zulassen unddaß England , um auf dem Kontinent g e -wissermaßendasGleichgewichtder Grup-pen zu wahren, seine schützende Handüber Frankreich unter allen Umständenhalten würde. Andererseits weiß man hier auch

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