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im Andern vnd der Andern aller imSechsten Jaren.QucrfolioblcUt. — In München (NeiclMrchiv),
1892. * Kaiserliches Mandat vomgleichen Datum fordert genaue Acht,daß die Söldner nichts gegen Dietrichvon Clee unternehmen.
Oucrfolioblatt. — In München (Rcichsarchiv).
1893. * Kaiserliches Mandat widerdie Landfriedcnsbrecher. Geben in vn-ser vn des heyligen Reichs Stat Wormbs,Am Sechs vnd zivaintzigsten tag desMonadts May, Nach Christi gepurtFunfftzehenhundert, vnd Im Ainßvnd-zwaintzigen. Vnnser Reiche des Römi-schen Im Anndern, Vnd der andernaller Im Sechsten Jarn. » Karolus !>Ad Mandatum domini Jmperatorisvroprium j Albertus Card. Mogun Ar-chicancellarius sszt.
1894. * Kaiserliche Publication deszu Worms beschlossenen Landfriedens .Geben zu Meintz am vierdten tag desMonets Junij. Anno domini Füntzehen-hundert vnd jm ainvndzweintzigsten, vn-serer Reiche des Römischen Jm andern,vnd der andern aller jm Sechsten Jaren.
Querquartblatt, — Jm Germ. Museum.
1895. * Dasselbe Mandat andererDruck. Gebenn zu Meintz am vierdentag des Monats Junij . Anno dominiFünffzehenhundert vnd im Einundzwein-tzigsten, vnserer Ryche des Römischenim andern, vnd der andern aller imSechsten Jare.
Querquartblatt. — Jm Straßburger Stadt-archiv.
1896. * Kaiserliche Achtserklärunggegen Herzog Ulrich von Würtemberg.Geben zu Merch am fünfften tag Ju-nij Anno 1521 vnserer Reiche des Rö-mischen im andern vnd der andern allerim sechsten Jare.
(Mainz). Folioblatt. — In Stuttgart . Ab-ged. bei Sattler II. Beilagen S. 193.
1897. * Kaiserlicher Befehl, daß sich
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Jedermann zu Roß und zu Fuß rüsteuud gewärtige, wohin der Zug gegenden König von Frankreich , der das Kö-nigreich „Nouarra gewaltiglich vber-zoge, angriffe, vnd beschedigt" habe,gehe. Geben in vnser Stat Prussel inBrabandt, am viervndzwaintzigisteu tagdes Mouets Junij . Nach Cristi ge-burde, Fuuftzehenhvndert vnd im Ain-vudzwaintzigisten Vnserer Reiche desNomischen im Andern, vnd der anndernaller im Sechsten iaren.
Oucrquartblatt, — Jm Germ. Museum.
1898. * Dasselbe Mandat andererDruck. Geben in vnnser Statt Prüsselin Brabandt, am vierundzweintzigstentag des Monat Junii. Nach Christigeburt, Fünffzehenhundert vnd im Cin-uudzmeintzigstcu Vnnserer Nyche desRömischen im anndern, vnnd der ann-dern aller im Sechsten Jare.
Querquartblatt. — Im Strahburger Stadt-archiv.
1899. * Kaiserliches Mandat gegendie in französische Dienste getretenendeutschen Kriegslente. Geben in vnserStat Prussel in Brabandt, am viervnd-zwaintzigisten tag des Monets Junii.Nach Cristi geburde, Funftzehenhvnn-dert vnd im Ainvndzwaintzigisten Vn-serer Reiche des Romischen im Anndern.vnnd der anndern aller im Sechsteniaren.
Querquartblatt. — Jm Germ. Museum.
1900. * Dasselbe Mandat andererDruck. Geben in vnnser Statt Prüsselin Brabandt, am vierundzweintzigstentag des Monats Junii. Nach Christigeburt, Füufftzehundert vnnd im Ein-undzweintzigsten Vnnserer Nyche des Rö-mischen im andern vnnd der anndernaller im Sechsten Jare.
Querquartblatt. — Jm Straßburger Stadt-archiv.
1901. Vuterschidt > Zwischen welt-licher j vnd Cristlicher > Frömkeyt. j Phi-livvus Melanchthon.
o. O. u. I, (1521), 4 Bl. 4. m. Titeleinf.— In Schaffhausen (Stadtbibl.), Augsburg ,München u, Dresden .