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das Material darbieten müssen, an welchem sich die be-ziehend-vergleichende Funktion des Bewufstseins bethätigt. 1 )»In uns liegen lediglich die allgemeinen Funktionen deslogischen Denkens, also jene Thätigkeit der beziehendenVergleichung, die in den logischen Grundgesetzen ihren ab-strakten Ausdruck finden und die selbst den Wahrnehmungs-inhalt als das adäquate Material ihrer Wirksamkeit voraus-setzen.« 2 )

Es liegt nach obigen Ausführungen auf der Hand, dafsdas Wesen und der Umfang des Apriorischen in unsererErkenntnis bei Wundt anders gefafst ist als bei Kant. Stelltletzterer die Behauptung auf, es gäbe aufser dem Stoffe derErfahrung noch besondere Formen, reine Anschauungen undBegriffe, die ursprünglich im Bewufstsein liegen, so reduciertsich bei Wundt das Apriori auf die allgemeine Natur unddie logischen Grundgesetze des Bewufstseins. Wundt lehrtebenso wie Riehl nicht einen reinen Empirismus wie Lockeihn durchzuführen bemüht war. Mit richtigem Verständnissedes Leibniz' schen Satzes: »nihil est in intellectu quod nonprius fuerit in sensu, nisi intellectus ipse,« hat er in be-friedigender Weise das Verhältnis der durch das Denkenverarbeiteten Bestandteile der Erfahrung zu einander dar-gethan.

*) 1. c. S. 236 : Die allgemeinen Erfahrungsbegriffe bringenOrdnung in unsere Begriffswelt.«3 ) 1. c. S. 210.

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