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guter Ordnung, und Württemberger nahmen an dem Fortschritt derWissenschaften erheblichen Anteil. Freilich hatten die Maßregelnder Regierung vielfach einen ängstlichen und kleinlichen Zug. DieAufwendungen für Lehrmittel und Lehrkräfte blieben weit hinterdem Bedürfnis zurück, und jahrelang glaubte die Negiern ug dieAufgabe zu haben, ihre Universität vor dem Einbruch der Hegelschen Philosophie zn schützen.
Aus den norddeutschen Staaten.
In Mecklenburg blieb alles beim alten oder kehrte alles zumalteu zurück. Die Uuion der mecklenburgischen Landstäude von 1523nnd der Erbvergleich von 1755 bildeten noch die Grundlagen derRechtsordnung. Der Reformvcrsuch des Herzogs von 1808 scheitertean den Ständen, und der alte Zustand wurde 1817 ergänzt durcheine Verordnung über rechtliche Erlediguug von Streitigkeitenzwischen Landesherrn und Landständen und einen Vergleich zwischendem Landesherrn und der Stadt Rostock vom Jahre 1827. Nachjener Verordnung von 1817 wurde 1850 das Schiedsgericht be-stellt, dessen Spruch auf Klage der Ritterschaft das vom Landes-herrn am 10. Oktober 1849 erlassene Staatsgruudgesetz beseitigte,welches Mecklenburg aus den mittelalterlichen Verhältnissen heraus-führen nnd ihm eine den heutigen Verhältnissen entsprechendeOrdnung verleihen wollte.
Unter den kleineren Staaten nahm das GroßherzogtnmWeimar und die der gesunden Entwickelung der öffentlichen Ein-richtungen fürsorglich zugewandte Regierung Karl Augusts dieAnsmerksamkeit besonders in Anspruch. Die Universität Jena, seitden Tagen, da Schiller und Fichte hier wirkten, ein leuchtenderMittelpunkt des geistigen Lebens in Deutschland nnd zusammenmit Weimar und dem von Goethes Genius erfüllten Kreise füralle, die an deutscher Poesie uud Kunst Anteil nahmen, eine nurmit Ehrfurcht genannte Stätte, hatte bei den Bestrebungen derPatrioten, besonders der patriotischen Jugeud, von Ansang aneine hervorragende Rolle gespielt. Hier wnrde die Burschenschaft gegründet (18. Juui 1816), die unmittelbar eine Hebung der gutenSitte und der gesamten sittlichen Haltung der Studentenschaft herbei-