Hmmvrier. Die Verfassung vvn 1814.

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gemeine Stüudeversammlnug ein einigendes Band zn schaffe», fiirdie durch Erbgang und Verträge an die gleiche Herrschaft zusammen-gekommenen Territorien uuu auch eine Union der Stände zubilden, wie es in einem Edikt jener Tage heißt. Es geschah diesdurch einen einseitigen Akt des Königs, durch die Proklamationvom 12. August 1814, welche erklärte, das; die Mitwirkung derStünde bei allgemeinen Landcsangelegenheiten nicht in den Land-tagen der einzelnen Territorien, sondern in einer aus deu Ver-tretern der Stände aller Territorien gebildeten allgemeinen Stände-versammlung herbeigesührt werden solle. Der König bestimmteauch einseitig die Art der Vertretung, wesentliche Vorschriften derin den Landschaften geltenden Ordnungen beseitigend! aber dieStände fügteu sich, teils durch ausdrückliche Erklärung, teils indemsie die Wahlen nach dem Edikt vollzogen und die Versammlungbeschickten. Eine Ausnahme machte Ostfriesland . Alle drei Stündedes ostfriesischen Landtages, Ritter, Stüdte und Bauern, wareueinig in dieser Opposition. Zwar wurden auch hier 1816 Depu-tierte zur allgemeinen Stündeversammlung gewühlt, sie gaben aberdie Erklärung ab, über Angelegenheiten, welche in die Kompetenzdes ostfriesischen Landtages fielen, nur mit Vorbehalt der Ge-nehmigung des Provinziallaudtages beschließen zn können. Dieseostfriesische Opposition ist nicht überwunden worden und hat mittelbarund unmittelbar auf die Entwickelung der Ncrsafsungsfragen inHannover und weiter in Deutschland überhaupt Eiufluß geübt.Die durch das Edikt vou 1814 geschaffene allgemeine Stände-versammlung war eine zu schwächliche Form einer Landesvertretung,als daß sie die Opposition Ostfrieslands , die in der Geschichte desLandes starke Wurzeln hatte, leicht hätte besiegen mögen, und daunwurde sie schon 1819 durch eiue neue Form der Verfassung bei-seite geschoben, die sich gerade die Erhaltuug oder Erneuerung deralten Provinzialvertretungen zur Ausgabe setzte.

Die Thronrede, mit der die allgemeine Landesversammluug auch der Allgemeine Landtag sämtlicher Stünde oder kürzer derErste Allgemeine Landtag genannt am 15. Dezember 1814 inHannover eröffnet wurde, war von Rehberg entworfen und enthieltden vielversprechenden Satz: