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Die Entwicklung der Einzelstaaten 18151840.

Unter meinen Ahnherren zähle ich keinen, der die Kräfte seiner Unter-thanen für die Unterjochung anderer mißbraucht hätte. Sie haben dieSchranken nuerknnnt, welche der Herr des HimmetS und der Erde, der anchüber die Mächtigen gebietet, den Mächtigen gesetzt. Wir haben stets dieVerhältnisse zwischen Herrn nnd Ständen heilig gehalten. Der Landtag solldem Prinzregenten das sein, waS in dem mit uns verschwisterten Groß-britannien das Parlament ist, ein hoher Rat der Nation.

Es ist schwer zu sagen, aus welchen Gründeu der kluge Rehbergden König all das sagen ließ, obschon der erste Satz im Namendes Herrschers gesprochen wurde, dessen Kampf gegen die amerika-nischen Kolonien in seinem eigenen Parlament als eine Politik desUnrechts und der Gewalt charakterisiert war, und in den folgendenSätzen der Vergleich mit England wie Hohn klingen mußte. Gleich-viel, ob man über den Unterschied der Befugnisse und der Sicher-heit der Rechte des englischen Parlaments und dieser hannoverschenStände hinwegsehen wollte, die Behandlung dieser kleinen Bruch-stücke eines Volkes als eine Nation, die Vorstellung, daß dieseskleine Territorium ein wirklicher Staat sei, stand mit den Thatsachen in grellem Widerspruch. Ob aber Rehberg nun sich selbst täuschteoder derartige Gedanken nnd Worte für unentbehrlich hielt, nmdie Menschen zn gewissen Entschlüssen zu leiten: weder diese All-gemeinen Stünde noch die auf Grund der Versassung von 1819berufenen Stände haben sich zu einer Korporation von politischerKraft entwickelt, sondern sie sind in eine elende Interessenvertretungkleinlicher Privilegien versunken und haben im Lande bald allesAnsehen verloren. Die Verhandlnngen waren nicht öffentlich, undschon 1821 fanden sich kaum noch Leser für die Auszüge aus denProtokollen, die bis dahin veröffentlicht wurden, so daß mau auf-hörte, sie zu drucken.

Schon die Verfassung von 1814 begünstigte den Adel über-mäßig; unter 85 Mitgliedern zählte die allgemeine Ständeversamm-lung 44 Vertreter der Ritter, deneu auch die 10 Prälaten zuzu-rechnen sind; diesen 54 standen nnr 28 Vertreter der Städte und3 Freie (Bauern) gegenüber. Nach dem Eintritt der Deputiertenaus den neuen Landestcilen (1816) stieg die Zahl der Mitgliederans 102, unter denen 47 Vertreter der Ritterschaften nnd 8 Bauernwaren, obschon von den 847 wahlberechtigten Rittergütern fast ^