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Die Entwicklung der Einzelstaaten 181S—1840.
herrschen. Diese Verurteilung seines Planes dnrch eine Versamm-lung, in der doch der Adel schon übermäßig vertreten war, HütteMünster warnen sollen; aber er ging mit Hochmut darüber hinweg,würdigte die Versammlung nicht einmal einer direkten Antwort,sondern löste sie auf. Bei einer anderen Gelegenheit aber er-klärte er es als eine Beleidigung des Charakters der Hannoveraner,wenn man sage, jene Teilnng der Kammern werde Anlaß geben,daß die Stande ihre Privatinteressen bevorzugen würden. Dannrügte er, daß die Staude „von der Ersorschnng des geläutertenNationalwillens" gesprochen Hütten: das zeige, daß sie mehr ansneuere spekulative Thevrieu über Nepräsentativverfassung Wertlegten als auf das, „was ständische Verfassung in Deutschland und besonders in ihrem Vaterlande ist". Die Forderung derÖffentlichkeit der Landtagsverhandlungen nannte er endlich geradezudemagogischen Unsug.
Unter den von fremden Nationen entlehnten Neuerungen ist keine, dieauf eine ruhige und dem Zweck angemessene Behandlung der ständischenVersammlnngen nachteiliger als die begehrte Öffentlichkeit der Sitzungenwirken dürfte. Verhandlungen, die vor den vereinten Ständen des König-reichs betrieben, und demnächst durch den Druck der Protokolle zur Kenntnisdes PubliknmS gelangen, sind für jedcu vernünftigen Zweck für genügendöffentlich zu halten. Die Eröffnung der Tribüucn verleitet die Redner nurzu leicht, mehr nach dem Beifall der Zuhörer als nach der gründlichen Unter-suchung der vorliegenden Frage zu streben.
Die Geschichte hat die Bedenken, welche gegen diese sogenannteVerfassung von 1819 geltend gemacht wurden, vollauf bestätigt.Der Mangel an Öffentlichkeit ließ kein lebhafteres Interesse auf-kommen: man wußte nicht, was die Abgeordneten leisteten, konntealso auch bei der Wahl keinen großen Eifer entwickeln, um einenbestimmten Mann in die Kammer zu bringen, und da die Ab-geordneten die Diäten nicht aus der Staatskasse erhielten, sondernvon der Korporation, die sie wählte, so war es nicht selten, daßman den wählte, der es am billigsten that. Wie beim Regens-burger Reichstag die Posten der Gesandten vielfach vvn Regens-burger Bürgern, so wurden die Landtagsmandate der hannöverschenKammer vielfach von Einwohnern der Stadt Hannover , namentlichvon Staatsdienern nebenher verwaltet.
Der Adel aber und der ihm verbundene Kreis von Familien,