Baden. Ende der Reaktion. Zollverein.
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Reaktion gebrocheil, es regte sich überall im Volke gegen ihrenDruck, und wie 1857 in Württemberg , so erhob sich anch 1859 inBaden das liberale Bürgertum gegeu das Konkordat. Die Kämmen:verwarfen es und verlangten die Regelung der kirchlichen Angelegen-heiten durch die selbständige Gesetzgebung des Staates, nicht durchVerträge mit Rom . Da entließ der Großherzog das reaktionäreMinisterium Stengel-Meyscnbug und verkündete in einer Prokla-mation vom 7. April 1860 Grundsätze der Verwaltung, die einennenen Geist atmeten nnd für Baden in ähnlicher Weise wie dieProklamation des Prinzregenten vom November 1858 für Preußen das Ende der Reaktion bezeichneten.
Freilich war nicht gleich wiederzugewinnen, was Baden durchdieses Ministerium auf kirchlichem Gebiete verloren hatte, undauch auf anderen Gebieten hatte Herr v. Mehsenbug das Landdurch sein Ungeschick und durch eine planlose Hingebung anÖsterreich erheblich geschädigt. Namentlich hatte er durch eiueuVertrag mit Österreich diesem Staate ein Besatznngsrecht in Rastatt eingeräumt, das dem Großherzog die einzige Gelegenheit ranbte,durch die Verfügung über diese wichtige Grenzfestung seinemkleinen Heere eine höhere Bedentnng zu geben, das zugleich auchPreußen empfindlich verletzte nnd eine Hauptquelle für die uner-quicklichen Streitigkeiten unter den beiden Großmächten am Bundes-tag geworden ist.
In ähnlicher Weise wie über den badischen, berichtete Bismarcküber den verwandten Kirchenstreit in Nassau, wo die Regierungebenfalls durch die Besorgnis, aus einen zu schlechten Fuß mitÖsterreich zu geraten, bedrängt war und eines Rückhaltes bedürfte.
Der Gegensatz gegen Österreich, der Preußen in diesen Fragendahin führte, die freiheitlichen Institutionen und die Wünschedes gebildeten Bürgertums vor den klerikalen Bestrebungen zuschützen, die iu den reaktionären Kreisen ihre besten Bundes-genossen hatten, kam nun vollends zur Geltung bei dem Kampfum den Zollverein, der die Jahre 1851 und 18S2 erfüllte.Ende 1853 liefen die Zollvereinsverträge ab, die 1841 auf eineDauer von zwölf Jahren abgeschlossen waren, und Preußen kündigte im November 1851 rechtzeitig diese Verträge, um die