Gcrlach über Mantenffcl. Kampf um die Regentschaft. 4Z9
deshalb der Prinz nach Artikel S6 der Verfassung die Regentschaftübernehmen müssen. Aber dagegen sträubten sich die Minister undmit ihnen die Kamarilla, denn mit der Regentschaft sahen sie ihrengemeinsamen Gegner, die Wochenblattpartei, ans Rnder kommen.
Auch rechtliche Bedenken fehlten nicht. Die ganze Traditiondes absoluten Staates sträubte sich dagegen, einen König, der nochlebte und der, wenn auch uicht sähig zu irgend welcher dauerndenArbeit, doch noch urteilsfähig war, beiseite zu schieben, und dasInteresse an der Behauptung der Macht ließ diese Bedenken er-höhte Kraft gewinnen. Ware die Partei einig gewesen, so hättesie ihre Herrschaft vielleicht behaupten mögen, aber ihr Streitwucherte fort. „Es ist nicht möglich, sich etwas Thörichteres aus-zudenken", schrieb Gerlach im Mai 1858 über einen Plan Man-teuffels, „und man könnte es den Landtagsmitgliedern nicht ver-argen, wenn sie alles thun, solche Minister los zu werden." Trotz-dem setzte die Partei es durch, daß dem Prinzen die Regentschaftauch dann nicht übertragen wurde, als die Zeit der auf dreiMonate bemessenen Stellvertretung ablief, ohne daß der Königregierungsfähig wurde und der von Artikel 56—58 der Verfassunggeforderte Fall einer förmlichen auf Grund eines Beschlusses derbeiden Kammern des Landtages zn errichtenden Regentschaft un-zweifelhaft gegeben war. Der Prinz ließ es sich gefallen, daß dieStellvertretung am 6. Januar 1858, dann weiter am 9. Apriluud endlich am 22. Juni 1858 auf je drei Monate erneuert wurde,und als im Frühling 1858 ein freilich die Näherstehenden sehrbefremdendes Gutachten eiuer medizinischen Autorität die Möglich-keit iu Aussicht stellte, daß der König in beschränkter Weise wiederregierungsfähig werde, da wurde im Juli 1858 ein Versuch ge-macht, den Prinzen ganz beiseite zn schieben. Man wollte
die Königin veranlassen, die Unterschrift des Königs zu einem Briefe anseinen Bruder zu beschaffen, in dem zu sagen sei, daß er sich wieder wohlgenug fühle, uni die Regierung zu übernehmen und dem Prinzen für diegeführte Stellvertretung danke. Die Stellvertretung wäre durch einen Briefdes Königs eingeleitet worden, könnte also, so argumentierte man, durcheinen solchen wieder aufgehoben werden. Die Regierung würde dann unterKontrolle der königlichen Unterschrift durch Ihre Majestät die Königin vonden dazu berufenen oder sich darbietenden Herren vom Hofe geführt werden.