Übertragung der Regentschaft. Bismarcks Anteil.

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Palastrevolution undHaremsregierung" vollzog. Bismarck warauch noch weiter bei dem Werke thätig, kam eigens aus Frankfurt zu der Tagung des Landtags, welcher die Anordnung der Regent-schaft zu genehmigen hatte, und trat in einer Fraktionssitzung derkonservativen Partei erfolgreich gegen die Gruppe auf, die das zu-stimmende Votum bekämpfte.

Der Erlaß nahm in Aussicht, daß der König einst noch selbstwieder die Regierung übernehmen werde, aber bis dahin sollte derPrinzdie königliche Gewalt in der alleinigen Verantwortlichkeitgegen Gott, nach bestem Wissen und Gewissen, wenn anch imNamen des Königs" ausüben.

Das war das Ende der Reaktion, es begann eine neue Zeitfür Preußen und für Deutschland .

DieReaktivierung" der Provinzialstände und die Be-seitigung der Gemeindeordnung von 1850.

Aus den Kämpfen dieser Jahre bedarf der Streit um dieGemeindeverfaffung und die Wiederbelebung der Provinzialständeeiner besonderen Behandlung, weil er einen Blick in den Kern derGegensätze gewährt uud typisch ist für ähnliche Reaktionsversuchein anderen Buudesstaaten, namentlich in Mecklenburg und Han-nover . Der König hatte sich nicht entschließen können, die Ver-sassung aufzuheben, aber er hielt es nicht für unrecht, durchErlaß vom 28. Mai 1851 neben der verfassungsmäßigen Volks-vertretung die ehemaligen Provinzialstände wieder einzuberufen.Sie waren durch Artikel 105 der Verfassung und durch das ihnausführende Gesetz vom 11. März 1850 über die Kreis-, Bezirks-und Provinzialordnung aufgehoben worden. Daß der König sienun trotzdem wieder einberief, erschien um so bedeutsamer, weil erbei Eröffnung des Verewigten Landtags 1847 in feierlichster Formerklärt hatte, daß er die Provinzialstände grundsätzlich für denGegensatz einer Volksvertretung halte, wie sie später durch diepreußische Verfassung geschaffen wurde. Mit der Erneuerung derProvinzialstände erklärte der König der Verfassung den Krieg: erwollte sie nicht direkt beseitigen, aber der verfassungsmäßigen Volks-vertretung eine Gegenvertretnng im Sinne des vormärzlichen abso-