644
Kaiser und Reich.
dieser Orden, wenn sie Ausländer sind, ausgewiesen werden können,und daß ihnen, wenn sie Inländer sind, der Aufenthalt in be-stimmten Bezirken oder Orten untersagt oder angewiesen werdenkann. Dieser letzte Satz des zweiten Paragraphen ist nur ver-einzelt und seit langer Zeit überhaupt nicht mehr zur Anwendunggekommen und dieser Satz allein trägt den Charakter eines Aus-nahmegesetzes. Denn Ausländer, die lästig werden, können auchsonst ausgewiesen werden, und Niederlassungen eines internationalen,unter auswärtiger Leitung stehenden Instituts zu dulden, ist keinStaat verpflichtet.
Das Gesetz wurde mit der Thatsache begründet, daß derOrden der Jesuiten seine großen Mittel und seinen noch größerenEinfluß auf die Organe und die Angehörigen der katholischenKirche mißbrauche, um das Ansehen der Gesetze des deutschenReiches wie der Einzelstaaten zu unterwühlen. „Ein solcher Zustand,der die Gewissen verwirrt, der die Moral zerstört, der die Gesetzeillusorisch macht, ein solcher Zustand ist für jede Regierung einunmöglicher und unerträglicher." Weiter hat die Reichsgesetzgebuugdurch das Gesetz vom 4. Mai 1874 gegen die unbefugte Aus-übung von Kirchenämtern, und vor allem durch das Gesetz überdie Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom6. Februar 1875 den Einzelstaaten Hilfe gebracht. Das Gesetzüber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließungnahm den Geistlichen die namentlich in jener erregten Zeit höchstbedenkliche Gewalt, die sie bisher über das Familienleben hattenausüben können, und beseitigte den peinlichsten Teil der Schwierig-keiten, die dadurch entstanden, daß es in vielen Gemeinden undDiözesen an anerkannten Geistlichen und Bischöfen fehlte. Fortangalt innerhalb des Gebietes des deutschen Reiches nur die Ehe,die vor dem Standesbeamten geschlossen worden war. Fortanwaren ferner über die Eheschließung, wie über die Akte, welcheGeburt und Tod der Bürger begleiten, durch das ganze Reich diegleichen Vorschriften geltend, und das Reich hatte die Gesetzgebungdarüber gewonnen. Das war ein gewalüger Fortschritt in derRechtsgemeinschaft des deutschen Volkes. Ohne die von allenStaaten empfundene Bedrängnis durch die ultramontane Agitation