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am zweckmäßigsten einzurichten ist, ob und wie für die personlichenBesuche die Städte in Bezirke eingeteilt werden sollen, oder ob mandie persönlichen Besuche besser in anderer Weise, etwa nach Berufs-ständen, auf die Mitglieder des Werbeausschusses verteilt und weiter,ob eine öffentliche Werbeversammlung die Zwecke der Kriegsanleihenach den örtlichen Verhältnissen zu fördern geeignet sein mag.
Sodann käme die Wahl des Pressebearbeiters. — Vielfachwurde die gelegentlich früherer Kriegsanleihen gegebene Anregungbefolgt, daß während der Kriegsanleihe in öffentlichen oder ge-schlossenen Versammlungen — gleichviel welchem Zwecke sie dienen —am Schlüsse von dem Versammlungsleiter oder einem Mitglied kurz,aber eindringlich auf die Kriegsanleihe hingewiesen worden ist.Der Werbeausschuß wird zu erwägen haben, ob er nicht einem Mit-glied die Aufgabe übertragen soll, dafür zu sorgen, daß bei allenwährend der Zeichnungsfrist tagenden Versammlungen ein ernstesMahnwort zugunsten der Kriegsanleihe gesprochen werde. DiesesMitglied könnte auch weiter dafür sorgen, daß bei diesen Gelegen-heiten die kurzgefaßten Werbeblätter verteilt werden. — Sodannverdient eine eingehende Beratung dieser Frage, ob der Werbeaus-schuß eine Beratungsstelle schaffen will.
Von guter Wirkung waren mancherorts Aufrufe der örtlichenWerbeausschüsse, mit dem Namen der Mitglieder gezeichnet. Daswirkt eben auf manchen anders ein, als wenn er einen namenlosenAufruf unbekannter Herkunft zu Gesicht bekommt.
III.
Beratungsstellen.
Die Erfahrungen, die in dieser Hinsicht gesammelt wurden,sind nicht encheitlich. Ob eine geringere Inanspruchnahme daraufzurückzuführen ist, dasz die Bevölkerung zu wenig von dem Vor-handensein einer Beratungsstelle wußte, oder ob die Besetzung nichtdem Geschmack der Besucher entsprach oder was sonst einer stärkerenBenützung im Wege gestanden haben mag, steht dayin. Tatsächlichliegen Mitteilungen über sehr günstige Erfahrungen unü sehr starkeInanspruchnahmen von Beratungsstellen vor, sodaß die Werbe-