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Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
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f)g Erster ll.eil. ?ie Finanzen Rußlands und Japans vor dein Kriegsausbruch,r^i? rsi? ^-^s i^-i? i^-^? cs< r--«i? r-sii r^i? cz--v» r!S?, c-s?

des Budgets und der Staatsschuld der Ergänzung durch einen Über-blick über die finanzielle Entwicklung der letzten Jahrzehnte bedarf.*)

Tie Finlniznvtc der Periode 18K7 bis 1881.

Als Japan nach der Beseitigung der Shoguuatsregierung undder Feudalität sowie der Absperrung nach außen an die Neuordnungdes Staates und der Volkswirtschaft herantrat, hatte es eine Finanz-wirtschaft überhaupt erst zu schaffen. Das Aufräumen mit der Ver-gangenheit stellte enorme finanzielle Ansprüche: die Schulden deralten Landesherrschaften (Dannyos) mußten mit der Landesver-waltnng ans die neue Regierung übernommen werden! die Auf-hebung der Leibeigenschaft der Bauern und ihre Einsetzung in dasEigentum der von ihnen bewirtschafteten Grundstücke machte die Ab-lösung der von ihnen bisher an die Grundherren zu zahlendenNaturalrenten notwendig: ebenso war die Ablösung der erblichenNentenberechtignngen der Angehörigen der Militärkaste (der Samu-rais) erforderlich. Die Schaffung eines Beamtentums uach europäi-schen! Muster und eines auf die allgemeine Wehrpflicht begründetenstehenden Heeres, ferner die erste Ausstattung von Volkswirtschaftund Heer mit den kostspieligen Werkzeugen der europäischen Technikerforderten die Bereitstellung großer Mittel in barem Geld undnötigten zu einem radikalen Übergang von der bisherigen Natural-wirtschaft znr Geldwirtschaft. Der mit diesen Umwandlungen zu-sammeuhängeude Aufstand des Satsuma-Klans in? Jahre 1877 er-höhte den Geldbedarf des ueueu Reiches um ein Beträchtliches.

Um diesen gewaltigen Bedürfnissen zn genügen, wurden zunächstdie bisherigen, nn die Fendalherren zn zahlenden Naturalrcntendurch eine an den Staat in Geld zn entrichtende Grundsteuer ersetzt,die anfänglich auf 3 Prozeut des Bodenwcrtcs bemessen, imJahre 1877 auf 2^ Prozent herabgesetzt und schließlich in,Jahre 18W für 5 Jahre auf 3,3 Prozent für die ländlichen und

^) Va,l. zum wl^cnde» neben dem vom japanischen FinanzininisterümiherausgegebenenFinanziellen nnd Wirtschaftlichen Jahrbuche für Japan " ins-besondere Narha.cn:JnpnnS Volkswirtschaft und Staatshanshalt", 1891,und:?ie Cnisichung deS modernen Japan", 1895: serner Cdinond Therh:Situation eeouomicine et tlnkmcwi'v ltn.lapon^, eine Artikelseric im ..Aen-vonii^tp IZuropeen" vom 1l>. Januar bis 26. Februar 1904.