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Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
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144 Zweiter Teil. Die finanziellen Rncgsnuißnahmeii.

mit Ausnahme der neuen Stenern auf Salz und Seide, wurden be-willigt. Die Kriegssteuern wurden für den 1. April 1904 in Kraftgesetzt und sollen bis nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung desKrieges erhoben werden. Das erweiterte Tabatinouopol ist fürZigarette» im Juli 1904 ins Leben getreten und erstreckt sich vonApril 1905 an anch auf den geschnitteneu Tabak.

Den Gesamtbetrag schätzte man auf 62 Millionen Jen, währendin dem normalen Budget für 1904/05 der Ertrag der Steuern,Stempelgebühren und des Tabakmonopols auf insgesamt 170,4 Mill.Jen veranschlagt war, so das; also die Mehrbelastung etwa 37 Prozentausmachte.

Zu diesen Steuererhöhuugeu traten im Kriegsbudget für1905/06 weitere in noch größeren! Umfange hinzu. Insbesondere er-fuhren eine neue, sehr erhebliche Steigerimg: die Gruudsteuer, dieEinkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Zuckersteuer, die Miueu-steuer, die Zölle! neu eingeführt wurden eine Steuer auf Eisenbahn -,Straßenbahn- nud Schiffsfahrscheine, eine Erbschaftssteuer und dasim Jahre vorher abgelehnte Salzmonopol! ferner wurde die im Vor-jahre auf wollene Gewebe gelegte Steuer auf sämtliche Arten vonGeweben ausgedehnt, und schließlich erfuhren die Stempelgebühreueine sehr beträchtliche Erhöhung. Wie oben bereits gesagt, erwartetman siir 1903/06 von diesem neuen Anziehen der Steuerschraubeeinen Mehrertrag von etwa 74 Millionen Jen nnd von den neuenzuzüglich der weiterbestehenden, schon im Vorjahre eingeführtenKriegssteueru einen Mehrertrag von etwa 130 Millionen Jen-, daSsind nahezu 90 Prozent des in, normalen Budget für 1904/05 ver-anschlagten Ertrages der Steuern, Stempel und Monopole.

Natürlich hat diese erhöhte Belastung nicht alle Steuern gleich-mäßig getroffen, zumal da z. B. die Getränkcstener, die vor demKriege in maucheu Jahren mehr als ein Viertel der ordentlichenEinnahmen aufbrachte, bereits derartig angespannt war, daß sie eineweitere erhebliche Steigerung nicht mehr hätte trageu könueu. Einebesonders starke Erhöhung habe» erfahren:

Tie Gnmdsteuer. Der normale Steuersatz ist seit 1877 2^/,Prozent vom Bodenwert. In der Zeit der forcierten Kriegsrüstnngenvon 1899 bis 1903 war die Steuer auf 3,3 Prozent vom Bodenwertfür die ländlichen Gruudstücke und auf 5 Prozent von städtischem