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Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
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den> liatte die Belastung des japanischen Staatshaushalts durch dieKriegsanleihen bereits eiueu Grad erreicht, das; die Möglichkeit derAusnahme einer ineiteren großen Auslandsanleihe für Kriegszweckezum niindesten äußerst ziveifelhaft war, während der innere Geld-markt seine Leistungsfähigkeit offensichtlich erschöpft hatte. Gewißwar auch Rußland für die Aufnahme von weiteren Anleihen in einerschwierigen Lage! aber wenn beide Länder sich bei einer Fortsetzungdes Krieges zn der uNnnn i-ui» des Znrückgreifens auf die Goldbe-stände ihrer Zentralbank entschlossen hätten, dann hatte auch hierRußland den Vorteil einer mehrfachen liberlegenheit. Dazu kam fürRußland die gleichfalls durch die Finanzpolitik der letzten 2V Jahregeschaffene Möglichkeit der weiteren Geldbeschaffung vermöge einerVerpfändung oder Veräußerung von Teilen seines großen staatlichenEisenbahnnetzes. Freilich wären die Kurse der russischen Anleihendurch ein solches Antasten des Standvermögens einer Erschütterungausgesetzt worden ebenso wie die russische Valuta durch eine Inan-spruchnahme des Goldbestandes der Bauk. Aber für den Fall, daßRußland sich entschloß, über dieses Bedenken hinwegzugehen, standenihm weitere Mittel in erheblichen Beträgen zur Verfügung.

Es ist sür die Feldherren und Staatsmänner eines siegreichenStaates niemals leicht gewesen, einen Krieg vor der Niedertampfuugdes Gegners und vor der Erreichung der natürlichen militärischenEndziele abzubrechen. Es gibt Beispiele, daß sich der siegreiche Staatknirschend fremder Gewalt fügen mußte, wie Rußland am Ende desOrientkrieges vor Konstantinopel angesichts der zum Gefecht klarenenglischen Flotte; es gibt andere Beispiele, wo dem siegreichen Heerevor dem letzten Erfolge durch das größere politische Ziel einesgenialen Staatsmannes Halt geboten wurde, wie der preußischenArmee 1866 vor Wien . In dem vorliegenden Falle haben, wie diejapanischen Staatsmänner selbst bekennen, sinanzielle Erwägungenden Ausschlag gegeben. Taß man nm einer Kriegskostenentschädiguugwillen eine» >Ürieg nicht mit einem der verlangten Entschädigunggleichkommenden Kostenaufwand weiterführt, ist selbstverständlich.Auch der Hinweis der japanischen Staatsmänner darauf, daß selbstdurch die Eiuucchme von Wladiwostok und Charbin Nußland nicht zueiner ^iriegskostenentschädiguug hätte gezwungen werden können, istzutreffend. Aber Japan hätte dauu weuigstens militärisch seine Ziele