1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 1.
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daraus gebrauchsfertige Erzeugnisse herzustellen und diese zu veräußern.Aber nur vom privatwirtschaftlicben Standpunkte aus handelt es sichhier um einen Erwerb zur Wiederveräußerung. Volkswirtschaftlich be-trachtet sind die Gewerbetreibenden und Händler nur die Vermittler,welche die Güter in die für den Verbrauch und Gebrauch geeigneteForm bringen und ihrer endgültigen Verwendung in der Wirtschaft deseinzelnen zuführen; volkswirtschaftlich betrachtet sind alle Verkehrs-objekte, die wir im Gegensatz zum Gelde „Waren" nennen, dazu be-stimmt, in der Einzelwirtschaft konsumiert zu werden, während dasGeld seine Zwecke erfüllt, indem es nirgends eine dauernde Stätte findet,sondern von Hand zu Hand geht.
Der hier festgestellte Unterschied zwischen Geld und Ware beruhtnicht auf einer verschiedenartigen stofflichen Beschaffenheit; er ist viel-mehr nur ein Unterschied zweier Funktionen, die von einem unddemselben konkreten Wertgegenstand erfüllt werden können und in derTat erfüllt worden sind; so früher von Sklaven, Rindern, Muschelnusw., später von Edelmetallen in Barren oder in Ringen und Spangen.Wie nun jeder Entwicklungsprozeß auf eine immer feinere Spezialisierunghinausläuft, so auch die Entwicklung des Geldes: das Geld als solcheshat sich immer mehr von dem Kreise der übrigen Güter abgesondert, dieFunktion der Verkehrsvermittlung, insbesondere der Tauschvermittlung,hat in dem Gelde eine Verkörperung gewonnen, Geld und Gebrauchs-gut haben sich von einander geschieden und sich als verschiedene kon-krete Erscheinungen einander gegenübergestellt. Aber auch heute istdie Trennung noch keine vollständige. Es gibt zwar bestimmte Arten vonGeld, die ausschließlich Geldfunktionen verrichten können, so vor allemdas Papiergeld, das nur als Geld, nicht aber als gewöhnliches Verbrauchs-oder Gebrauchsgut verwendbar ist. Aber die Grundlage der meistenund wichtigsten Geldverfassungen bildet auch noch auf der gegenwärtigenEntwicklungsstufe das sogenannte „vollwertige Metallgeld", dessen Wertin der Geldform nicht höher ist als der Wert des Stoffes, aus welchemes besteht, das infolgedessen in großem Umfange zu anderen als zu Geld-zwecken verwendet werden kann und verwendet wird: durch Ein-schmelzung und industrielle Verarbeitung. Bei unserem vollwertigenMetallgelde ist also die Grenze zwischen Geld und Ware keine feste,sondern eine durchaus flüssige, derselbe konkrete Stoff, der heute in ge-münzter Form als Geld fungiert, kann dieser Verwendung jederzeit ent-zogen werden; andrerseits garantiert eine der wichtigsten Einrichtungenauf dem Gebiete des modernen Geldwesens, das freie Prägerecht, dieunbeschränkte Möglichkeit der Umwandlung des dem Geldwesen zu-grunde gelegten Metalls in geprägtes Geld. Allerdings kann kein Gutgleichzeitig die beiden Funktionen als Gebrauchsgut und als Geld erfüllen;solange ein Gut dem einen Zwecke dient, ist es dem anderen entzogen.