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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
48
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48 Erstes Buch. L Abschnitt Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.

lira ebenso ein fiktives Geld war, wie bei den ersten zwei Rechnungendie Unterabteilungen (lire e soldi di piccioli"). Dabei bildeten nichteinmal die Soldi und Denare eine Einheit für sich; trotz wiederholterBemühungen vermochte, die florentinische Regierung den Soldo ebenso-wenig in ein festes Verhältnis zu dem kleinen Silbergeide wie zu demGoldgelde zu bringen. Allerdings war der Florehus bei seiner Einführungim Jahre 1252 als ein Stück von 20 Soldi gedacht; in der Folgezeitaber wurde der Soldo noch soviel mehr verschlechtert als der Gold-gulden, daß 1346 berejts 60, später sogar bis zu 85 Soldi auf einenGoldgulden gingen; noch größer waren die Schwankungen zwischendem großen und dem kleinen Silbergeld, den Soldi einerseits, den De-naren und Quattrini (= 4 Denare) andrerseits. Die Zahlungen wurdenin der einen oder andern dieser Münzsorten stipuliert.

In ähnlicher Weise hatte Venedig eine Goldwährung und einedreifache Silberwährung, die sich an den alten Soldo, den* tatsächlichkursierenden Soldo und an das tatsächlich kursierende Kleingeld an-schloß. Auch hier waren alle Versuche, den gegenseitigen Wert dereinzelnen Münzsorten gesetzlich festzulegen, ohne Erfolg.

In Deutschland war die Verwirrung fast noch schlimmer. Seitdem 14. Jahrhundert kamen zwei Typen von Goldmünzen, der Dukatund der Goldgulden, in Betracht, seit der Einführung der ganz schwerenGuldengroschen oder Taler drei große Kategorien von Silbermünzen,die Taler und Silbergulden als erste Gruppe, ferner die Groschen undschließlich das Kleingeld. Jede einzelne dieser Sorten existierte dazunoch in unzähligen Spezialitäten, je nach der Zeit und dem Ort ihrerAusprägung.

Wie groß dabei die Schwankungen des gegenseitigen Wertver-hältnisses selbst bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehalte waren,dafür sind die Veränderungen der Bewertung von Goldgulden undDukaten außerordentlich charakteristisch. Dem Münzfusse beider Sorten,wie er in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzt wurde und bis1737 unverändert blieb, hätte ein Verhältnis von 100 Dukaten =137 12 /25 Goldgulden entsprochen. In Wirklichkeit schwankte dasKursverhältnis beider Sorten, wie es sich aus Tarifierungen in Reichs-tagsbeschlüssen, Münzrezessen, Valvationstabellen usw. ergibt, zwischenden Gleichungen 100 Dukaten = 120 Goldgulden (1623 in Kursachsen)und 100 Dukaten = 164 !/a Goldgulden (Ende des 17. Jahrhunderts).

Wenn hier schon bei gleichbleibendem gesetzlichen Feingehaltesolche Schwankungen vorkommen, dann kann man sich denken, umwieviel größer die Schwankungen zwischen dem großen und demkleinen Silbergeld gewesen sein müssen; denn während seit demReichstagsabschiede von 1566 der Reichsspeziestaier bis um die Mittedes 18. Jahrhunderts wenigstens in seinem gesetzlichen Feingehalte