2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 2.
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keiner Veränderung unterlag — die tatsächlichen Ausmünzungen bliebenfreilich meist hinter dem gesetzlichen Gehalte zurück —. erfuhren diemittleren und kleineren Silbermünzen ganz außerordentliche Verschlech-terungen, die in der bekannten Kipper- und Wipperzeit von 1620—1623ihren Höhepunkt erreichten. Die große Masse der Umlaufsmittel be-stand dabei aus kleineren Münzstücken, aus- Groschen, Kreuzern, Hellern,Pfennigen usw., deren Ausprägung nicht nur zeitlich, sondern auchterritorial außerordentlich verschieden war. Wie in Italien , so bautesich auch hier auf dieses sich fortgesetzt verschlechternde Kleingeldeine besondere Eechnung auf. Der Taler und Gulden des gewöhnlichenVerkehrs waren nicht identisch mit dem „Speziestaler" oder „Spezies-gulden", die als große Silberstücke geprägt wurden; der „Taler inRechnung" bedeutete vielmehr 24 Groschen, der Gulden 60 Kreuzerdes umlaufenden Kleingeldes: sie waren keine geprägten Münzstücke,sondern Sammelbegriffe, wie etwa „Schock" und ,.Mandel". Der Talerin Rechnung wurde in Preußen erst seit 1750 in einem wirklichenTalerstück, der Rechnungsgulden wurde in Süddeutschland erst 1837durch ein wirkliches Guldenstück körperlich dargestellt. Vorher unter-lagen die großen Silbermünzen fortgesetzten Wertschwankungen gegen-über dem Reclmungsgelde des gewöhnlichen Verkehrs. Am Ende des17. Jahrhunderts wurde im Leipziger Münzrezeß, der 1737 als Grund-lage für den Reichsmünzfuß adoptiert wurde, der Speziestaler auf32 Groschen = 1 */3 Rechnungstaler und auf 120 Kreuzer == 2 Guldentarinert. Aber auch diese Bewertung ließ sich nicht allgemein undnicht auf die Dauer durchsetzen.
Alle Versuche, die verschiedenen Münzsorten einem einheitlichenSysteme einzugliedern und feste Wertverhältnisse zwischen ihnen ein-zuführen, zeigten in Deutschland ebensowenig Erfolg wie in Italien .Die Reichsmünzordnungen vermochten nicht an die Stelle des Sorten-wirrwarrs ein geordnetes Münzsystem zu setzen.
Infolge des schwankenden Wertverhältnisses zwischen den ein-zelnen Münzsorten war es nicht gleichgültig, auf welche Sorte eineZahlungsverabredung lautete. Eine allgemeine Geldschuld in unseremmodernen Sinne gab es damals nicht, die Wechselordnungen z. B. ver-langten neben der Bezeichnung der Summe auch die Angabe derGeldsorte, in der gezahlt werden sollte; und noch in einem ZirkularFriedrichs des Großen „an alle Regierungen und Justizkollegien" vom12. Januar 1762 heißt es: „Es ist eine allgemeine, in der selbstreden-den Billigkeit gegründete Rechtslehre, daß ein jeder Schuldner dasihm geschehene Anleiten in eben der Münzsorte, wie er solches em-pfangen, nach dem in- und äußerlichen Werte zurückzuzahlen ver-bunden sei". Erst verhältnismäßig spät scheinen Kontrakte auf Geldschlechthin, auf „Corrent" oder „gangbare Münze" häufiger geworden
HfctFFERlöH, Das Geld. 4