50 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
zu sein, und darüber, in welchen Sorten solche Kontrakte erfülltwerden sollten, waren häufig eigene gesetzliche Bestimmungen odergerichtliche Entscheidungen notwendig. So heißt es z. B. in der GeneralWechselordnung im Herzogtum Schlesien vom 21. August 1738 in Art.XXX: . . . „lauten aber die Wechselbriefe schlechthin auf Korrent odererhöhet Kaisergeld, so ist der.Inhaber des Briefes von dem Akzeptanten17-Kreuzer und 7-Kreuzer (solche Stücke befanden sich damals imUmlauf!) oder kaiserlichen Reichstaler in Zahlung anzunehmen schuldig.. . . . Wenn aber im Wechselbriefe oder Assignaten keine Sorte amGelde exprimieret ist, aber auch Korrent darinnen nicht enthalten, sokann die Zahlung auch in Dukaten oder in gewogener kleiner Münzegeleistet werden". — Noch im Jahre 1755 wandte sich der Magistratzu Wesel an die Regierung mit der Anfrage, ob Obligationen, dieursprünglich auf Zweidrittelstücke des Leipziger Fußes oder auf Louis-blancs gelautet hatten und dann durch die friederiziariische Münzreformvon 1750 in Taler preuß. Kurant konvertiert worden waren, nur inganzen, halben und viertel Talerstücken oder auch in Acht-, Vier- undZweigroschenstücken — die alle nach dem gleichen Fuße ausgemünztwaren! — erfüllt werden könnten.
Nicht nur die tatsächlichen Wertschwankungen der einzelnenSorten, sondern auch das Fehlen eines rechtlichen Zusammenhangszwischen ihnen läßt die Merkmale eines einheitlichen Münzsystemsvermissen. Weil es damals nicht gelang, eine feste Wertrelationzwischen Gold- und Silbermünzen mit gesetzliehen Vorschriften durch-zusetzen, deswegen hat man geglaubt, diese Geldverfassung nicht als„Doppelwährung" bezeichnen zu können. Man hat sie meist „Parallel-währung" genannt; aber auch diese Bezeichnung ist nicht ganz zu-treffend, weil die für die Parallelwährung wesentliche Unabhängigkeitund Unvertretbarkeit der Goldmünzen einerseits, der Silbermünzenandrerseits nicht charakteristisch sein kann für eine Geldverfassung,in der sowohl innerhalb der Goldmünzen als auch innerhalb der Silber-münzen die einzelnen Sorten in ihrem Wertverhältnisse schwanken undsich gegenseitig nicht vertreten können. Nicht das Nebeneinanderzweier „Währungen", sondern das Nebeneinander einer Anzahl vonMünzsorten ist das Wesen des geschilderten Zustandes, und deshalbist dieser als „Sortengeld" von den modernen Währungssystemenscharf zu unterscheiden.
§ 3. Bas Problem der Einrichtung von Mtinzsystemen.
Die bisherigen Ausführungen ergeben, daß die Erfindung derMünze, so gewaltig der durch sie bewirkte Fortschritt war, doch keineErrungenschaft von ausschließlichem Vorteil bedeutete. In zwei Be-ziehungen brachte die Münze einen Rückschritt. Das Geld erfuhr