4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauche der Edelmetalle. § 2. 131
und Strafgesetze auf". Auch in den übrigen deutschen Territorienverzichtete man darauf, ein festes Wertverhältnis zwischen Gold- undSilbermünzen durchzusetzen. So tarifierte ein im Jahre 1765 zwischenden wichtigsten süddeutschen Staaten vereinbarter Münzvertrag denDukaten auf 4 Gulden 10 Kreuzer des 20 Guldenfußes, gestattete aberden vertragenden Staaten, „das Aufgeld deren 10 Kreutzer entweder intotum oder in tantum abzubrechen".
Innerhalb dieser formellen Parallelwährung hatte jedoch das Silber-geld von Anfang an entschieden das Übergewicht. Das Silbergeld nahmim Umlaufe einen viel größeren Raum ein als das Gold. Es erschienferner in der allgemeinen Auffassung als das eigentliche Landesgeld,während die Goldmünzen immer mehr als bloße Handelsmünzeh ange-sehen wurden. Das kommt deutlich darin zum Ausdruck, daß nur dasSilbergeld als unveränderliche Werteinheit angesehen wurde, währenddas Goldgeld einen schwankenden Kurs, ein veränderliches Aufgeld gegen-über seinem gesetzlichen Normalwerte erhielt. Wie bereits erwähnt,wurde im Jahre 1764 die Aufnahme des Friedrichdor in den Kurszettelgestattet, und der süddeutsche Münzverein von 1765 bestimmte, daßVeränderungen in der offiziellen Tarifierung von Gold- und Silbermünzen„niemalen in der Erhöhung des Silbers (als bey dem der 20-Guldenfußohnabänderlich beyzubehalten ist), sondern alleinig in der Erniedrigungdes Goldes gesucht werden sollen". Dieser Auffassung entsprach es, daßman unter Zahlungsverträgen, die auf Geld ohne nähere Zusatzbe-stimmungen lauteten, Zahlungsverpflichtungen auf Silbergeld verstand.In Preußen bestimmte das Gesetz vom 29. März 1764, das nach denWirren des Siebenjährigen Krieges wieder eine geordnete Geldver-fassung herstellte, daß Verschreibungen auf „Courant" oder auf Geldschlechthin in Silberkurant zu zahlen seien, in Friedrichsdoren nurdann, wenn ausdrücklich Gold oder Friedrichsdor bedungen.
In England hatte sich ein Jahrhundert früher das System derParallelwährung mit einem schwankenden Kurse der Goldmünzen alsunhaltbar gezeigt; es war geradezu unerträglich geworden, nachdemder Goldumlauf den größeren Teil der Zirkulation ausmachte, und des-halb war im Jahre 1718 ausdrücklich durch ein Gesetz jede weitereVeränderung des Kurses der Guinea untersagt worden. In Deutsch-land dagegen lagen die Verhältnisse anders. Bei dem geringeren Volks-wohlstande und den kleineren Umsätzen genügte das Silber noch in derersten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Ansprüchen des Verkehrs indurchaus befriedigender Weise, und das Fehlen eines stärkeren Gold-umlaufs wurde nicht als lästig empfunden. Da aber das Goldgeld nurin beschränkten Mengen vorhanden war und im Verkehr eine nurnebensächliche Rolle spielte, erschienen auch die Kursschwankungendes Goldgeldes als erträglich, zumal da der deutsche Verkehr bei
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