V
•
176 Eretes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.
aus den eingezogenen deutschen Landesgoldmiinzen. Auf die einzelnenJahre verteilte sich die Geldbeschaffung des Reichs und die Gold-ausmünzung folgendermaßen:
Jahre
Geldbeschaffungdes Reichs
Mark
Ausprägung vonReichsgoldmünzeu
Mark
1871 und 1872
523 976 336 ')
421 474 130
1873
516 335 963 »)
594 362 890
1874
31S 219
93 507 380
1875
100 971 011
166 420 850
1876
53 655 681
159 424 280
1877
166 086 223
112 539 475
1878
91 953155
125 130 790
1879
27 314 325
46 387 060
1480 613 913
1 719 245 855
Auch die Verteilung des den deutschen Münzstätten überliefertenPrägegoldes auf Goldbarren und die einzelnen Münzsorten ist nichtohne Interesse. Im ganzen wurde den Münzstätten von 1871 bis 1879eine Goldmenge von 1172731 Pfund fein überwiesen. Darunter waren647 557 Pfund fein in Barren391976 „ „ „ Franken und Napoleondor49770 v „ „ russischen Goldmünzen37 532 „ „ „ Dollars und Eagles30404 „ „ ., Sovereigns12823 „ „ „ spanischen Isabellinen,der Rest in diversen Goldmünzen von geringerer Bedeutung.
Freilich hat zeitweise eine gewisse Reaktion gegen diese gewaltigeÜbertragung von Goldgeld nach,Deutschland stattgefunden; namentlichin den Jahren 1874 und 1875 sind nicht unerhebliche Beträge vonGold aus Deutschland wieder abgeflossen. Aber es blieb doch einebeträchtliche Vermehrung des deutschen Goldgeldbestandes übrig, diesich nach genauen Berechnungen für die Zeit vom Beginn der Reformbis 1879 auf etwa 1300 Millionen Mark beziffern dürfte.
Viel weniger energisch ging die Reichsregierung mit der Abstoßungdes durch die großen Goldausprägungen überflüssig werdenden Silber-geldes vor. Das Bestreben, durch möglichste Schonung des Silber-marktes den Preis des Silbers vor einem starken Rückgange zu be-wahren, vereinigte sich mit einer beträchtlichen Unterschätzung derMenge des abzustoßenden Silbergeldes. Die zur Einziehung gelangen-den Landessilbermünzen wurden bis zum Jahre 1876 vorwiegend zurUmprägung in Reichssilbermünzen verwendet, nur zum kleineren Teilewurde das Silber verkauft.
1) Ausschließlich der eingezogenen Laudesgoldmünzeu, aber einschließlich derauf die französische Kontribution eingezahlten fremden Golduiünzen.