178 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.
übrigen für den Silbermarkt maßgebenden Faktoren nur im Jahre 1877erheblich ins Gewicht fielen.
Die übertriebene Vorstellung von der Einwirkung der deutschen Silberverkäufe auf die Entwertung des Silbers und die großen Ver-luste, die bei der Fortsetzung der Silberverkäufe zu erwarten waren,veranlaßten im Mai 1879 den Reichskanzler, die Einstellung der Silber-verkäufe anzuordnen.
Diese Maßregel, welche die planmäßige Durchführung der Reformunterbrochen hat, ist späterhin nicht wieder rückgängig gemachtworden. Nur der im Jahre 1879 im Besitze des Reichs verbliebenekleine Rest von Silberbarren, ergänzt durch die Einschmelzung vonetwa l Millionen Mark Vereinstalern, ist in den Jahren 1885 und 1886an die ägyptische Regierung, die damals in Berlin Silbermünzen her-stellen ließ, verkauft worden. Außerdem ist im Jahre 1892 ein Ab-kommen mit Österreich-Ungarn abgeschlossen worden, nach welchemdieser Staat von den in Deutschland umlaufenden österreichischenTalern einen Betrag von 26 Millionen Mark zur Einschmelzung übernahm.Dadurch hat sich der Bestand an Talern, der im Jahre 1879 zurück-blieb und damals etwa 475 Millionen Mark betragen haben mag, um27!/s Millionen Mark verringert.
Dagegen ist der Talerbestand immer mehr aufgezehrt wordendadurch, daß die fortschreitende Zunahme der Reichsbevölkerung unddes Verkehrs eine entsprechende Vermehrung der Prägung von Reichs-silbermünzen möglich und notwendig gemacht hat, und daß als Materialfür diese Prägungen nach den münzgesetzlichen Vorschriften nichtetwa neu angekauftes Barrensilber, sondern nur der vorhandene Taler-bestand verwendet werden konnte. Bereits bis zum Erlaß der Münz-novelle vom j. Juni 1900 hatte sich der Talerrest bis auf etwa360 Millionen Mark verringert. Seither hat auf Grund der Erhöhungder Kopfquote für die Ausgabe von Reichssilbermünzen und desweiteren Zuwachses der Reichsbevölkeruug die Uniprägung der Talerin Reichssilbermünzen solche Fortschritte gemacht, daß durch Bekannt-machung vom 27. Juni 1907 die noch umlaufenden Taler mit Wirkungvom 1. Oktober 1907 an außer Kurs gesetzt werden konnten; die Ein-lösungsfrist ist am ■ 30. September 1908 abgelaufen. Durch die in-zwischen erlassene Münznovelle vom 19. Mai 1908, die das Kontingentfür die Reichssilbermünzen auf 20 Mark pro Kopf der Reichsbevölke-rung erhöhte und die, als Ersatz für den Taler, ein Dreimarkstückals Reichssilbermünze, mithin als Scheidemünze, kreierte, ist inzwischender Materialbedarf für die Prägung von Reichssilbermünzen so ge-wachsen, daß die Finanzverwaltung zum Ankaufe von Barrensilberübergehen mußte. Der Prägegewinn soll nach der Bestimmung dererwähnten Münznovelle zur Deckung der außerordentlichen Ausgaben