5. Kapitel. Die deutsche Münzreform. § 6.
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des Reichs und zunächst zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs-hauptkasse verwendet werden. Man kann über die Zweckmäßigkeitdieser Bestimmung streiten; sie wird jedenfalls mehr den fiskalischenals den geldpolitischen Gesichtspunkten gerecht. Letzteren würde eineVerwendung der Gewinne aus der Prägung der neuen Silberscheide-münzen zum Zwecke der allmählichen Einziehung der Reichskassen-scheine, die durch die Ausgabe der Reichsbanknoten zu 50 und 20 Markden letzten Rest ihrer Existenzberechtigung verloren haben, zweifel-los besser entsprechen.
Durch die Außerkurssetzung des Talers ist die deutsche Geld-reform überhaupt erst zum formellen Abschlüsse gelangt. Am l. Ok-tober 1908 ist die „Reichswährung" zu der im ersten Artikel desMünzgesetzes von 1873 vorgesehenen „Reichsgoldwährung" geworden.
Wohl war dem Bundesrate durch ein Gesetz vom 6. Januar 1876 dieBefugnis erteilt worden, die Taler zu Scheidemünzen gleich den Reichs-silbermünzen zu erklären. Von dieser Befugnis ist jedoch niemals Gebrauchgemacht worden, und die Taler waren deshalb bis zum 1. Oktober 1908neben den Reichsgoldmünzen gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedemBetrage, obwohl ihr Silbergehalt infolge der immer weiter vorge-schrittenen Silberentwertung bei einem Silberpreise von 23 d schließlichnur noch 1,15 Mark wert war. Das Prinzip der Goldwährung warin diesem Punkte durchbrochen. Wohl war auch vor dem 1. Oktober1908 das feste Wertverhältnis zwischen dem deutschen Gelde schlecht-hin und dem Golde vorhanden, in der Weise, daß der Wert einer
Mark stets mit ganz geringen Schwankungen dem Werte von Pfund
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Feingold entsprach; aber die Goldmünzen waren nicht allein vollesgesetzliches Zahlungsmittel, sondern sie teilten sich in diese Eigen-schaft mit den Silbertalern. Man nannte deshalb unsere Geld-verfassung eine „hinkende Goldwährung".
Erst die Außerkurssetzung der Taler hat mit dem letzten Restedes ehemaligen Silberkurantgeldes diesen Zustand beseitigt und an dieStelle der „hinkenden Goldwährung" die „reine Goldwährung", an dieStelle der „Reichswährung" die „Reichsgoidwährung" gesetzt.
Über die tatsächliche Gestaltung des deutschen Geldumlaufs seitdem Beginne der Münzreform mögen folgende Zahlen Aufschluß geben.
Seit 1871 bis Ende 1909 wurden geprägt, abzüglich der wiedereingezogenen Beträge:
1. Goldmünzen Mark
20-Markstücke 3852 632 740
10- „ 692900140Summe der Goldmünzen 4 545532880
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