182 Erstes Buch. IL Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.
Währung beruhen sollte. Der Übergang von der Silberwährung zurGoldwährung wurde von t873 bis 1876 von den einzelnen Staatenselbständig durchgeführt, Bei der Kleinheit des Münzumlaufs warenweder erhebliche Silberabstoßungen noch größere Goldbeschaffungennotwendig.
Im ganzen hat Dänemark für etwa 17 Millionen Mark, Schweden undNorwegen für etwa 22 Millionen Mark Silber auf den Markt gebracht. —
In den Niederlanden 1 ) erstattete im Dezember 1872 eine zurPrüfung der Münzfrage eingesetzte Kommission ihren Bericht, derzu dem Schlüsse kam, daß die Silberwährung für Holland unhaltbargeworden sei. Entsprechend dem Standpunkte, den das Königreichauf der Pariser Konferenz von 1867 eingenommen hatte, wurde die inter-nationale Doppelwährung für die theoretisch beste Währungsverfassungerklärt; aber diese sei praktisch aussichtslos, falls sich nicht Deutsch-land noch nachträglich für die Doppelwährung entscheiden sollte. Umden Weg zur Doppelwährung und zur Goldwährung in gleicher "Weiseoffen zu halten, empfahl'die Kommissiön die vorläufige Annahme derDoppelwährung mit der Maßgabe, daß die Silberprägung beschränktoder aufgehoben werden könnte.
Die Niederländische Bank stellte daraufhin ihre Silberankäufeein (im Dezember 1872). Die holländische Regierung ließ sich durchein Gesetz vom 21. Mai 1873 die Ermächtigung zur Einstellung derSilberprägung erteilen und machte von dieser Befugnis sofort Gebrauch.Wie die deutschen, so waren jetzt auch die holländischen Münzstättendem Silber verschlossen, und zwar zunächst ohne daß die Ausprägungvon Goldmünzen verfügt worden wäre. Ein Gesetzentwurf, der dieEinführung eines goldenen Zehnguldenstückes und die Demonetisationdes Silbers vorschlug, also den formellen Übergang zur Goldwährung,wurde am 2. März 1874 von der zweiten Kammer der General-staaten verworfen. Aber die Silberprägung blieb mit einer kurzenUnterbrechung eingestellt. Die Befugnis zur Einstellung der Silber-prägung war der Regierung zunächst nur provisorisch bis zum 1. Mai 1874erteilt worden; von diesem Zeitpunkte an stand die Utrechter Münzedem Silber wieder offen, und dieses strömte sofort in großen Beträgenherbei. Bis Ende November 1874 waren 32 Millionen Silbergulden zurAusprägung gelangt. Nunmehr wui'de durch ein Gesetz vom 3. Dezember1874 abermals die Einstellung der Silberprägung verfügt,
Da nun weder Gold noch Silber in holländisches Geld umgewandeltwerden konnte, trat bei dem günstigen Stande der holländischen Zahlungs-bilanz ein beträchtliches Steigen der holländischen Valuta ein, das sichin einem ungewöhnlichen Rückgange der Wechselkurse auf das Ausland
1) Vgl. Kalkmann, Hollands Geldwesen im 19. Jahrhundert, in SchmollersJahrbuch, XXV. 4.