186 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältuisse.
Um die Mitte des Jahrhunderts, als sich im .Wertverhältnis derEdelmetalle eine Verschiebung nach der umgekehrten Richtung vollzog,hatte in Frankreich außer einigen Theoretikern niemand daran ge-dacht, den vorhandenen Silberumlauf durch eine Aussperrung desherbeiströmenden Goldes zu schützen. Alles, was man getan hatte,war, daß man schließlich das für den kleinen Verkehr notwendigeQuantum von Silbergeld durch seine Ausprägung als unterwertigeScheidemünze dem Umlaufe sicherte. Jetzt aber zeigte man sich nichtgewillt, den durch diese Passivität entstandenen Goldumlauf gegendas eindringende Silber preiszugeben. Die öffentliche Meinung, nament-lich in den Kreisen des Handels und der Industrie, verlangte die Ein-stellung der Silberprägungen, und obwohl in jener Zeit sowohl inFrankreich als auch in Belgien die Finanzminister bekannte Anhängerdes Doppelwährungssystems waren, sahen sich die Regierungen zueinem Eingreifen veranlaßt.
Anfang September 1873 beschränkte der belgische FinanzministerMalou die Prägung von Fünffrankentalern auf der Brüsseler Münzeauf 150 000 Frs. pro Tag, während sie vorher etwa 300 000 Frs. proTag erreicht hatte. Um dieselbe Zeit, am 6. September 1873, wurdedie Pariser Münze angewiesen, mit ihren täglichen Silberausmünzungen,die den Betrag von 750 000 Frs. erreicht hatten, 200 000 Frs. nicht zuüberschreiten; der Münze in Bordeaux wurde ein Höchstbetrag von80 000 Frs. zugewiesen.
Die Schweiz prägte damals keine eigenen Münzen. Auf ihre An-regung trat im Januar 1874 eine Konferenz der Münzbundstaaten zu-'sammen, um über die Lage zu beraten und Beschlüsse zu fassen. DieSchweiz verlangte die völlige Einstellung der Silberprägung, aber dieKonferenz ging nicht soweit; sie begnügte sich damit, durch die Kon-vention vom 31. Januar 1874 den einzelnen Münzbundstaaten Höchst-beträge für die Ausprägung von Fünffrankentalern zuzuteilen, imganzen 140 Millionen Frs. Für die folgenden Jahre wurden ähnlicheKontingentierungen festgesetzt (durch Konventionen vom 5. Februar1875 und 6. Februar 1876). Mitte 1876 endlich wurde sowohl inFrankreich als auch in Belgien die Ausmünzung von Silberkurant-geld prinzipiell eingestellt, nur das von den französischen Münz-anstalten gegen Münzscheine bereits angenommene Silber wurde inden nächsten Jahren noch ausgeprägt. Auf Grund eines Abkommensvom 5. November 1878 wurde schließlich die Einstellung der Silber-prägung für das gesamte Gebiet des Lateinischen Münzbundesverfügt.
Immerhin waren die Silberkurantprägungen der Lateinischen Münz-union auch in den Jahren 1874 bis 1879 nicht unbedeutend, wie sichaus folgender Zusammenstellung ergibt,