1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 2.
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Theoretikern im einzelnen auseinandergehen mag — darüber keinZweifel bestehen, daß in diesem Falle der Begriff Produktionsmittel imweiteren Sinne gebraucht ist, daß mithin das Geld als Verkehrsmittelneben den Transportmitteln und den Produktionsmitteln im engerenSinne eine Untergruppe des Kapitals darstellt. —
Über diese allgemeine Bestimmung des Geldbegriffs kann kaumhinausgegangen werden, wenn man den Geldbegriff nicht in die ein-zelnen Funktionen des Geldes auflösen oder Merkmale, die aus derhistorisch wandelbaren Verfassung des Geldwesens genommen sind,als wesentlich für den Geldbegriff auffassen will. 1 )
Andrerseits ist die Besonderheit der Stellung des Geldes im Kreiseder wirtschaftlichen Güter durch diese allgemeine Begriffsbestimmunghinreichend gekennzeichnet. Es unterscheidet sich von allen anderenGütern, die in den Verkehr eintreten und die man als „Waren" zubezeichnen pflegt, dadurch, daß es allgemein nicht für den Verbrauchoder dauernden Gebrauch, also nicht um seiner selbst willen, erworbenwird, sondern als Mittel zur Erwerbung der eigentlich benötigtenGüter; daß derjenige, der Gegenstände seines Besitzes veräußern will,im allgemeinen gewillt und genötigt ist, sie zunächst in Geld umzu-setzen, und daß, wer von anderen wirtschaftenden Personen Güter,Nutzungen oder Dienstleistungen erwerben will, sich im allgemeinengenötigt sieht, dafür Geld zu geben.
Bei der absoluten Klarheit dieses Verhältnisses hat der Streitdarüber, ob das Geld selbst eine „Ware " sei oder nicht, keinerlei sach-liche Bedeutung; er ist ein bloßer Streit um "Worte.
Versteht man unter „Ware " im Gegensatz zu den in der eigenen "Wirt-schaft erzeugten und ebendort zum Verbrauch gelangenden Gütern allediejenigen Güter, die aus dem Kreise der Eigenproduktion heraus in denVerkehr, auf den „Markt" gelangen, um im Austausch gegen andereWerte den Besitzer zu wechseln, dann ist das Geld die "Ware marhlo%^v ; denn seihe ganze Bestimmung besteht ja darin, im Verkehr zusein und den Besitzer zu wechseln. Versteht man aber unter "Warennur diejenigen Verkehrsgüter, auf welche sich der eigentliche Bedarfder Individuen für den Gebrauch oder Verbrauch in ihrer wirtschaft-lichen Tätigkeit oder für ihre unmittelbare Bedürfnisbefriedigungrichtet und deren Umsatz gerade durch das Geld vermittelt wird,
1) KuAPr will nur „Chartalstüeke" als Geld ansehen. Es ist richtig, daß diedurch die Gesetzgebung geordneten Geldverfassungen der modernen Staaten nurnach bestimmten Merkmalen bezeichnete Stücke, denen eine bestimmte Geltung bei-gelegt ist, als Geld anerkennen. Wenn wir jedoch den ganz allgemeinen, lediglichauf der Tatsache des Wirtscbaftens, der Arbeitsteilung und des Privateigentumsberuhenden Geldbegriff feststellen wollen, so ist eine engere Definition, als die obengegebene, nicht möglich.