226 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
Münzstätten, welche die als Geld anerkannten österreichischen Münzender Gulden- oder Kronenwährung prägen. Und warum nicht? — Weildiese Handelsmünzen in Österreich selbst nicht die ordentlicheBestimmung haben, den Verkehr zwischen den wirtschaftendenIndividuen zu vermitteln. An diesem Ausnahmefalle geprüft, trifftmithin unsere Definition zu: die äußere Erscheinung der Münze istfür den Geldcharakter nicht entscheidend, sondern die ordentliche Be-stimmung zu einer speziellen Funktion.
Erheblich auseinander gehen die Ansichten bereits über denCharakter des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes. Während dieeinen das Staatspapiergeld bedingungslos als Geld anerkennen, be-streiten andere ihm den Geldcharakter, weil es keinen „Eigenwert"enthalte, sondern — ob einlösbar oder nicht — seinen Wert nur vomMetallgelde herleiten könne; sei es daß sie den „Eigenwert" oder„Substanzwert" an sich für wesentlich für den Geldbegrilf halten, seies daß sie einem des Eigenwertes entbehrenden Verkehrsobjekte dieMöglichkeit, als Wertmaß zu fungieren, absprechen. Andere tragenauch in die Frage nach dem wirtschaftlichen Charakter des Stäats-papiergeldes ein juristisches Moment hinein, indem sie das mit gesetz-lichem Zwangskurse ausgestattete Papiergeld als Geld anerkennen, nichtaber das Papiergeld ohne Zwaugskurs.
Noch beträchtlicher sind die Meinungsverschiedenheiten über denGeldcharakter der Banknote, während hinsichtlich der Wechsel, Schecksund ähnlicher Papiere, sowie hinsichtlich der mitunter an Geldesstattverwendeten Briefmarken, Coupons usw. wohl ganz allgemein darinÜbereinstimmung herrscht, daß sie außerhalb des Begriffs des Geldesstehen. Der Umstand, daß die Banknote, solange sie gesetzlich einlösbarist. zweifellos eine Urkunde über eine auf Geld lautende Forderung ist,hat vielfach Veranlassung zu der Folgerung gegeben, daß sie selbstnicht Geld sein könne, obwohl sie tatsächlich die gleichen Funktionenwie. das Geld, oder wenigstens einen Te.il dieser Funktionen erfülle.Nach A. Wagneb ist die Banknote prinzipiell den Schecks, fälligenCoupons, Sichtwechseln mit Blankoindossament usw., die ebenfallsmitunter gewisse Funktionen des Geldes verrichten, gleichzustellen;die Aufstellung eines Unterschieds zwischen den letztgenannten „Kredit-umlaufsmitteln" und der Banknote sei wissenschaftlich unhaltbar, dasowohl die Banknoten als auch die Scheks, Wechsel usw. das Geld nurin seiner Funktion als Tausch- und Umlaufsmittel vertreten könnten,während sie sich in ihrer Funktion als Preismaß ausdrücklich auf dasGeld zurückbezögeu.') Andere wollen auch in Ansehung der Banknote
1) Wagner hat diese Auflassung auch in seinem neuesten Werke über dasGeld (Sozialökonomische Theorie des Geldes und Geldwesens. Leipzig 1909» aufrechterhalten; siehe insbesondere S. 135 ff.